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693 VII. Absch. Critik aller speculativen Theologie. 693

sondern die Vernunft sich noch dazu selbst um ihren Zweck bringt, nemlich das Daseyn einer solchen intelligenten obersten Ursache, nach diesem, aus der Natur zu beweisen. Denn, wenn man nicht die höchste Zweckmässigkeit in der Natur a priori, d. i. als zum Wesen derselben gehörig, voraussetzen kan, wie will man denn angewiesen seyn, sie zu suchen und auf der Stufenleiter derselben sich der höchsten Vollkommenheit eines Urhebers, als einer schlechterdingsnothwendigen, mithin a priori erkenbaren Vollkommenheit, zu nähern. Das regulative Princip verlangt die systematische Einheit als Natureinheit, welche nicht blos empirisch erkant, sondern a priori, obzwar noch unbestimt, vorausgesezt wird, schlechterdings, mithin als aus dem Wesen der Dinge folgend, vorauszusetzen. Lege ich aber zuvor ein höchstes ordnendes Wesen zum Grunde, so wird die Natureinheit in der That aufgehoben. Denn sie ist der Natur der Dinge ganz fremde und zufällig und kan auch nicht aus allgemeinen Gesetzen derselben erkant werden. Daher entspringt ein fehlerhafter Cirkel im beweisen, da man das voraussezt, was eigentlich hat bewiesen werden sollen.

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 Das regulative Princip der systematischen Einheit der Natur vor ein constitutives zu nehmen und, was nur in der Idee zum Grunde des einhelligen Gebrauchs der Vernunft gelegt wird, als Ursache hypostatisch voraussetzen,

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Immanuel Kant: Critik der reinen Vernunft (1781). Johann Friedrich Hartknoch, Riga 1781, Seite 693. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kant_Critik_der_reinen_Vernunft_693.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)