Seite:Kinder und Hausmärchen (Grimm) 1812 II 109.jpg

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ihnen der Mann auch Geld, damit sie den Affen losließen. Darnach kam der Mann in ein drittes Dorf, da hatten die Jungen einen Bären und ließen ihn tanzen, und wenn er dazu brummte, war’s ihnen eben recht. Da kaufte ihn der Mann auch los, und der Bär war froh, daß er wieder auf seine vier Beine kam und trabte fort.

Der Mann aber hatte nun sein Bischen übriges Geld ausgegeben und keinen rothen Heller mehr in der Tasche. Da sprach er zu sich selber: „der König hat soviel in seiner Schatzkammer, was er nicht braucht, Hungers kannst du nicht sterben, du willst da etwas nehmen, und wenn du wieder zu Geld kommst, kannst du’s ja wieder hineinlegen.“ Also machte er sich über die Schatzkammer, und nahm sich ein wenig davon, allein beim Herausschleichen ward er von den Leuten des Königs erwischt. Sie sagten, er wäre ein Dieb und führten ihn vor Gericht, da ward er verurtheilt, daß er in einem Kasten sollte auf’s Wasser gesetzt werden. Der Kasten-Deckel war voll Löcher, damit Luft hinein konnte, auch ward ihm ein Krug Wasser und ein Laib Brot mit hinein gegeben. Wie er nun so auf dem Wasser schwamm und recht in Angst war, hört er was krabbeln am Schloß, nagen und schnauben, auf einmal springt das Schloß selber auf und der Deckel in die Höh’, und stehen da Maus, Affe und Bär, die hatten’s gethan; weil er ihnen geholfen, wollten sie ihm

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Brüder Grimm: Kinder- und Haus-Märchen Band 2 (1815). Berlin 1815, Seite 109. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Kinder_und_Hausm%C3%A4rchen_(Grimm)_1812_II_109.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)