Seite:Kurze Darstellung des Ablaßwesens, wie es noch jetzt im katholischen Franken im Gange ist.pdf/18

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5–7 Jahren, die auf gewisse Gebete und Handlungen, der Verbrüderten verliehen sind, welche man, ohne zuvor gebeichtet und communicirt, auch ohne das Gebet zur Ausreutung der Ketzer und für die Erhöhung der römischen Kirche gebetet zu haben,[1] gewinnen kann.

 Man muß keine Augen haben, wenn man die Absicht nicht entdeckt, welche die Mönche bey der Stiftung von dergleichen Brüderschaften, und die Päbste bey der Bestättigung derselben hatten, als sie diese Verbindungen mit so vielen Ablässen beschenkt haben, auf welche das unwissende Volk so begierig ist, das seiner Sünden auf eine so leichte Weise gerne los seyn möchte.

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    [138] am Feste ihres heiligen Valentins und dabey, wird man vielleicht glauben, hätte es auf immer sein Bewenden haben sollen, wenn auch keine Sächsischen Kriegsvölker mehr in Wirzburg sind; allein die schwarzen Franciscaner wußten sich doch auf der Regierung wieder gute Freunde zu verschaffen, so daß ihnen dieses einträgliche Gewerbe, wie zuvor, verstattet wurde. Nun sage man, ob das nicht mit den fürstbischöfflichen Verordnungen zur Verminderung des Ablasses in offenbarem Widerspruch stehe.]

  1. e) Dieses alles muß geschehen, um einen vollkommenen d. i. einen solchen Ablaß zu gewinnen, der dem Katholiken All seiner Sünden Schuld und Strafe erläßt.