Seite:Kurze Darstellung des Ablaßwesens, wie es noch jetzt im katholischen Franken im Gange ist.pdf/4

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ertheilte, die diesen fürstbischöfflichen Gesinnungen gar nicht zur Förderung dienen konnten. Statt die Ablässe zu vermindern, wurden sie vermehrt; wie reimte sich das mit den fürstbischöflichen Verordnungen? So kam der Fall neuerlich vor, daß ein redlich denkender Pfarrer den jährlichen Unfug bey der Capelle zunächst bey seinem Orte, dem bischöfflichen Willen gemäß, einstellen wollte. Er berichtete deswegen an die geistliche Regierung, und bat schuldigermaßen um die Erlaubniß, dieses thun zu dürfen. Die gerechte Bitte des Pfarrers wurde zwar nicht gänzlich abgeschlagen, aber auch nicht gewährt. Man verordnete, daß in der Pfarrkirche der Gottesdienst gehalten werden sollte, jedoch mußte den Nachmittag die Procession in die Capelle geführt und die sieben Vater Unser mußten gebetet werden. Was können sie bey einem solchen Verfahren anders denken, als daß der Ablaßkram immer noch große Gönner und Beförderer haben muß? Das merkt nun mancher einsichtsvolle Pfarrer, seufzt über diesen Widerspruch in seinem Herzen, sieht sich aber ausser Stand gesetzt, den gnädigsten Verordnungen seiner Bischöffe gemäß zu handeln. Wollte er es wagen, seinem Pfarrvolke die reine katholische