Seite:Kurze Darstellung des Ablaßwesens, wie es noch jetzt im katholischen Franken im Gange ist.pdf/46

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 Deßwegen haben wir, damit wir nichts, was an uns ist, an den in Zügen liegenden aus unserer Schuld versäumen, die Cardinäle zusammen gerufen, und sie ermahnet, daß sie sich zum Heile ihrer anvertrauten Schaafe die vom apostolischen Stuhle allein zu erhaltende Hülfsmittel zu Nutzen machen; denn sie sind schuldig, ihnen den Weg zum Himmel zu erleichtern, und sie vor unsichtbaren Feinden zu beschützen.

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 Da nun du, Bischoff von N., den Apostolischen Seegen und vollkommenen Ablaß in dem Augenblicke des Todes für deine Kranken in der Stadt und auf dem Lande angelegenst begehrest, so haben wir dir aus Liebe, und väterlicher Sorge für deine Schaafe, so lange du diesem Bistume vorstehest, und so oft ein Christkatholischer aus deinem Kirchsprengel, Mann oder Weib in die Zügen greift[1], wenn er wirklich bußfertig ist, gebeichtet, und communiciret hat, oder so er das zu thun nicht mehr im Stand war, zum wenigsten mit zerknirschtem Gemüthe den Namen Jesu mit dem Munde, oder doch mit dem Herzen andächtig anruft, und den Tod als eine Strafe für die Sünde von der Hand Gottes geduldig annimmt, die Erlaubniß geben wollen, entweder durch dich oder durch einen oder mehrere Welt- oder Ordens-Priester, den Nonnen aber durch ihren gewöhnlichen Beichtvater, im Namen des römischen Bischoffs die apostolische Benediction


  1. *) Ein provinzieller Ausdruck für in Zügen liegen.