Seite:Kurze Darstellung des Ablaßwesens, wie es noch jetzt im katholischen Franken im Gange ist.pdf/54

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Ermahnung.

 Die zu Prag wohnhaffte Brüder und Schwestern werden sich befleissen bey denen gemeinschafftlichen Andachten der Bruderschafft zu erscheinen, und zwar erstlich am Haupt-Fest der Geburth Mariä. 2. An vier andern Festen: nemlich der Geburth Christi, St. Josephi, der Auferstehung Christi, und an dem Pfingst-Sonntag. 3. An den letzten Sonntag jeden Monaths Nachmittag bey der gewöhnlichen Versammlung, in welcher für die sterbende und abgestorbene Mitglieder andächtig gesungen, und gebethet wird. An den hohen Mariä Festtägen bey der Andacht und Proceßion: Die abwesende aber mögen an ihrem Orth der Andacht nach Zeit und Gelegenheit obliegen, und können die Monaths-Sonntäg in der Kirchen der PP. Capucinern, wie sie an jedem Orth bestimmet seyn, halten.

Nutzen der Bruderschafft.

 1. Das Wohlgefallen Gottes: weilen Christus (wie die Offenbahrung St. Gertr. 1. l. 5. c. 1. meldet) das Gebeth vor die Erlösung einer Seel auß dem Fegfeuer also genehm haltet, als wann er selbsten dadurch auß der Gefängnuß erlöset wurde, und es freygebigst will vergelten.

 2. Haben alle Brüder und Schwestern, welche entweder keine oder wenig andächtige, oder gar undanckbahre[1] Freunde haben, von welchen sie wenig oder keine geistliche Hülf zu gewarthen haben, sich einer


  1. *) Wie über die geschimpft wird, die keine Messen für die Verstorbenen lesen lassen.