Seite:Kurze Geschichte des Bayreuter Getraidemarktes, und einige Erläuterungen darüber, bey Gelegenheit der Beschwerden des Beckerhandwerks gegen denselben, als wenn nämlich dessen Existenz dem Publico mehr schädlich als nützlich sey.pdf/5

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kann sich des Käufers Mees gefallen lassen, und sich auch das – von dem verpflichteten Messer ausbitten, er kann verkaufen, oder einstellen, er kann auch weiter fahren, genug ein jeder bleibt Herr und Meister von seinem Eigenthum, auch die Zufuhr ist nicht an die Markttage gebunden, wohl aber die Zollfreyheit; denn diese erstreckt sich nur auf den Markt, dergestalt, daß auch der, welcher am Markttage was herein fährt, den Markt aber nicht baut, sondern schon vorher verkauft hat, den Zoll abzahlen muß, wer aber hier auf dem Markt gewesen und nicht hat verkaufen können, oder wollen, weil ihm der Preis zu gering, glaubt aber in Hof, Wunsiedel etc. etc. theurer verkaufen zu können, erhält durch ein Attestat, wenn er ein bekannter zuverlässiger Mann ist, die Erlaubniß, noch die Orte, nämlich im Lande weiters zollfrey passiren zu dörfen, muß aber dieses Attestat wiederum hieher zurück bringen von der Ortsobrigkeit unterschrieben, wo er verkauft hat und um welchen Preis. Der Fall war häufig im vorigen Jahre, da der Preis wegen der Sperre in Hof und Wunsiedel weit höher stand, wie hier, ich glaube, daß es natürlich nur geschiehet, wenn der Fall eintritt: denn umsonst fährt