Seite:Kurze Lebens-Notizen zu der Portrait-Gallerie merkwürdiger Luzerner auf der Bürgerbibliothek in Luzern.pdf/74

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der neuen Ordnung, wurde er sofort zum Regierungsstatthalter des Kantons Luzern gewählt; später als Mitglied des helvetischen Vollziehungsrates und als Landesstatthalter berufen. Als Abgeordneter des helvetischen Senates und zugleich des Kantons Tessin wohnte er 1802 der schweizerischen Konsulta zu Paris bei. Bei Einführung der Mediationsverfassung wurde er zum Schultheißen des Kantons gewählt. Im Jahre 1808 bekleidet er die hohe Stelle eines Landammanns der Schweiz. 1813 war er erster Abgesandter der schweizerischen Tagsatzung an Kaiser Napoleon I. um die Anerkennung der Neutralität zu bewirken. Als bald darauf die Alliirten in die Schweiz einbrachen, leitete Rüttimann als regierender Schultheiß den nächtlichen Handstreich, mittelst welchem am 16. Hornung 1814 die mediationsmäßige Regierung im Kanton Luzern gestürzt und eine den Zuständen vor 1798 sich annähernde Verfassung eingeführt wurde. Er blieb Schultheiß bis 1831, und präsidirte wiederholt die eidgenössische Tagsatzung. Bei der abermaligen politischen Bewegung des Jahres 1831 blieb er nur noch Mitglied des Großen Rathes, und starb 1844.

175. Josef Widmer

von Hochdorf (geboren 1779, gestorben 1844), Probst des Stiftes Beromünster, seit 1842 Domkapitular des Bisthums Basel von den Jahren 1804 — 1833 zuerst Professor der Philosophie, dann der Theologie in Luzern, darauf Probst in Beromünster; rühmlich be-