Seite:Löhe, Wilhelm Die bayerische Generalsynode vom Frühjahr 1849 und das lutherische Bekenntnis.pdf/21

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10.

 Daß Kirchengemeinschaft mit allen den Gemeinden angestrebt und ausgewirkt werde, welche mit uns auf gemeinsamem Grunde des Bekenntnisses ruhen, und das Bekenntnis nicht bloß in thesi, sondern, fern vom heuchlerischen Schein, auch in praxi haben.




 Die Unterzeichneten wißen ganz wohl, wie sehr die gestellten Anträge dem gegenwärtigen Bestande der bayerischen Landeskirche widersprechen; sie sind aber auch der festen Ueberzeugung, daß es ganz in den Mitteln und der Macht der Hochwürdigen Synode liegt, die Abstellung der Uebelstände zu erwirken, und einen Zustand der Kirche herbeizuführen, welcher, unsres theuren Bekenntnisses würdig, das Erbe der Reformatoren ergreifen und der Kirche, ja der Welt zum Segen wenden könne.

 Nach so geschehener Reinigung der Kirche würde der barmherzige Gott seine treuen Bekenner gewis auch zum langentbehrten Segen derjenigen Verfaßung führen, welcher an Festigkeit und Freiheit keine andere gleicht, welche im Neuen Testamente gezeigt ist und sich, so weit man ihr irgendwo treu war, durch Jahrhunderte bewährt hat. Ohne Abthuung der beklagten Uebel und Herstellung eines bekenntnismäßigen Zustandes der Kirche ist keine Verfaßung von großem Werth, und man würde auch nimmermehr zu derjenigen gelangen, welche zugleich dem göttlichen Wort und den wahren Bedürfnissen der Zeit am meisten entspricht.