Seite:Löhe, Wilhelm Die bayerische Generalsynode vom Frühjahr 1849 und das lutherische Bekenntnis.pdf/26

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Die Generalsynode ist nun zu Ende, ihre Verhandlungen liegen wenigstens den Resultaten nach in den „Synodalblättern aus Bayern“ vor jedermanns Augen, das Urtheil über die Resultate kann sich geklärt haben und es fragt sich nun, ob diejenigen, welche vorstehende Petition mit völligem Bewußtsein unterschrieben haben, mit den Resultaten der Synode zufrieden sein können.

 Die Petition konnte nicht, wie es so wünschenswerth gewesen wäre und ihrem Inhalt geziemt hätte, gleich anfangs zur Sprache gebracht werden. Die Umstände brachten es mit sich, daß sie fast gar nicht daran gekommen wäre, und als sie endlich – in der letzten Sitzung und an deren Schluß – doch daran kam, wurde sie eilends abgethan. Viele Punkte, welche sie umfaßt, waren im Laufe der Synode bereits irgendwie erledigt worden; es waren wenige Punkte, über welche noch Beschluß zu faßen war, aber auch für diese wenigen, scheint es, hat man sich zu wenig Zeit und Muße gegönnt.

 Den Antragstellern kann es nun im Ganzen gleichgiltig sein, ob, was sie wollten, in der eigentlichen Verhandlung über die Petition oder zuvor bei irgend einer Gelegenheit erledigt wurde. Es fragt sich allein, wie die Erledigung ausfiel. Und das ist es, womit sich diese Zeilen beschäftigen sollen.

 Fragen wir nun zuerst nach der Bekenntnistreue der Synode, so können wir von verschiedenem Standpunkt die Antwort geben. Entweder geht man von einer Vergleichung mit früheren Synoden aus, – und dann kann man nicht anders