Seite:Löhe, Wilhelm Die bayerische Generalsynode vom Frühjahr 1849 und das lutherische Bekenntnis.pdf/39

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Hommel auf ernste Anforderung der Bekenntnistreue an die zu Wählenden zurückgewiesen wurden. Mag auch der Mehrzahl und der laxeren lutherischen Partei des Dringens auf Bekenntnistreue zu viel gewesen sein und mancher aus Ueberdruß ein Nein gesagt haben, das sonst ein Ja geworden wäre; so ist doch eben dieser Ueberdruß sündlich und es wäre die Pflicht aller gewesen, allenthalben – zumal für unsre Zeit – auf Bekenntnistreue zu dringen. So, wie nun die Sachen stehen, ist es offenbar, daß man Bekenntnistreue voraussetzte, weil man wußte, daß man sie bei vielen weder würde fordern, noch finden können. Es liegt im Passus etwas Schiefes, das wohl viele selbst empfunden haben mögen. Ordnungen und Verordnungen sollten nie in vieldeutigen Ausdrücken gegeben werden; das kommt nicht aus Liebe, sondern es gebiert Haß; es bringt nicht Einigkeit, noch Frieden, sondern Unfrieden und Zwiespalt. Man sollte recht vorsichtig und unmisverständlich und so reden, daß jede Hinterthür verschloßen wird. Aber freilich, da hätte in unserm Fall die rationalistische Partei nicht ruhig zugesehen, es wäre nicht conservativ gewesen und so kam denn eine Formel ans Tageslicht, welche sich je nach Belieben deuteln und drehen läßt, Bekenntnistreue ist dies gewis nicht zu nennen.




 Wir kommen ferner zur Aufhebung des Summepiscopats, wie sie p. 3. 11. unserer Petition beantragt ist. – Bisher hatte man den Summepiscopat der Fürsten fast bewußtlos getragen: wer bekümmerte sich viel darum? Nun aber ist es anders, man ist erwacht, man erkennt das Uebel und in dieser Zeit ist die bayerische Generalsynode (d. i. Kirche?) die erste, welche sich freiwillig wieder den weltlichen Fürsten, und zwar – denn das ist der faulste Fleck an der Sache! – einen römisch-katholischen Fürsten zum Oberbischof wählt oder doch erbittet. Wenn die Rede davon