Seite:Löhe, Wilhelm Die bayerische Generalsynode vom Frühjahr 1849 und das lutherische Bekenntnis.pdf/47

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Union der Praxis, der christlichen Werke dringen zu müßen, – und wer nun nicht sieht, läßt sich von solchen Winkelzügen täuschen. Gelänge es, die verschiedenen Confessionen nur erst zu gemeinsamen Werken zu vereinen, so müßte in Folge des auf dem weiten Gebiet christlicher Barmherzigkeit die Confession verleugnet werden, vom Gebiet des Lebens wäre die Confession verdrängt, in die Schule zurückgedrängt. So hätte uns dann der Feind umgangen und durch Union der Werke würde Union im Dogma zuerst zu etwas Unbedeutendem herabgesetzt und hernach desto leichter vollzogen. Es ist deshalb die Schuldigkeit derer, welchen Gott Gnade gibt, vom Modetreiben des Tages frei und nüchtern zu bleiben, wider die Union der Werke Zeugnis abzulegen und den Sitz aller unserer Werke neben den Altar zu verlegen, wo Licht und Recht unsers Gottes flammt. Nicht die Gränzen, aber die Ausgangspunkte aller unsrer Werke müßen innerhalb der Kirche liegen. Darauf müßen wir beharren und in diesem Sinne nicht von der Barmherzigkeit und Liebe, in der wir uns aufzehren wollen, sondern von dem Methodismus der Werke uns fern halten, wie er sich in dem – besonders auch in Wittenberg zur Geltung gebrachten – unrichtigen oder doch einseitigen modernen Begriff der innern Mission ausspricht. Weil entfernt daher Nr. 6. p. 12. unserer Petition für eine Nebensache zu erklären, erkennen wir in diesem Stücke einen rechten Hauptpunkt unserer Petition und ein zeitgemäßes Schibboleth unseres Beharrens. – Die Synode aber hat uns in ihren Verhandlungen über die innere Mission (die fast in lauter Rettungs- und Kleinkinderbewahranstalten aufgieng) und in der zwar noch unklaren, aber oft hervortretenden Neigung für Wittenberg eine unverkennbare Antwort auf unsre Frage gegeben.




 Daß die Kirchenvorstände, gegen welche wir p. 9. Nr. 8., p. 13. Nr. 7. unserer Petition gesprochen haben, von