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711 Wachtelkönig – Waldersee 712

20 cm, rostfarben.

WachtelkönigRallen.

Wächter, Karl Georg v., Rechtslehrer, 1797–1880.

Wackelsteine, durch Verwitterung v. Untergrund gelöste, leicht in wackelnde Bewegung zu versetzende Blöcke.

Wackenroder, Wilh. Heinr., romantischer Schriftsteller, 1773–98; „Herzensergießungen eines kunstliebenden Klosterbruders“.

Wackernagel, Wilh., Germanist, 1806–1869; „Geschichte der deutschen Literatur“.

Wackes, elsässisches Schimpfwort für Tagediebe u. Strolche.

Wadai, Landschaft im mittlern Sudan, zu Frz.-Äquatorialafrika.

Wadi, Trockental nordafrik. u. arab. Wüsten.

Wadi Halfa, Umschlagsplatz im brit.-ägypt. Sudan für die Bahn W.–Chartum und die Dampfschiffahrt Assuan–W.

Wafd-Partei, nationalist. ägypt. Partei, erstrebt volle Unabhängigkeit.

Waffeln, eine Art dünner, viereckiger oder herzförmiger Kuchen.

Waffeninspekteure, bei der Reichswehr Off. des Reichswehrministeriums als Vorstände der Waffeninspektionen.

Waffenmeister, in der Reichswehr Militärbeamter für Instandhaltung der Waffen; bis 1913 Büchsenmacher.

Waffenrecht,

1) (Waffen- u. Wehrhoheit, Militärgewalt) Recht eine bewaffnete Macht zu halten; Recht des Krieges.
2) Vorschriften über Schußwaffen u. Munition. Der Besitz v. Schußwaffen und Munition ist grundsätzlich frei; zum Übergang des Besitzes (Überlassen, Erwerben) ist Erwerbsschein, zum Führen einer Schußwaffe außerhalb der Wohnung Erlaubnisschein (Waffenschein) erforderlich.
3) Vorschriften gegen Verwilderung im polit.-öff. Leben. Nach Ges. gegen Waffenmißbrauch v. 28. 3. 1921 wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahr u. bzw. od. Geldstrafe bestraft, wer außerhalb seiner Wohnung eine Hieb-, Stoß- od. Stichwaffe führt.

Waffenring, Allgemeiner Deutscher, Zusammenschluß v. Studentenverbindungen; Aufgabe: Erhaltung des dt. Verbindungsstudententums.

Wagaia, Stamm der Schuli, am N-Ufer des Viktoriasees ↑ Taf. I Sp. 702.

Wagemann, Ernst, Statistiker, *1884; 1919 Prof. Berlin, 1923 Präs. d. Statist. Reichsamts, 1925 Dir. des Instituts für Konjunkturforschung.

Wagen, Großer und Kleiner, die Gruppe der 7 hellsten Sterne im Großen u. die ähnl. Gruppe im Kleinen Bären.

Wagen, in Mitteleuropa bereits seit der Bronzezeit bekannt.

Wagenburg, früher aus Heerwagen gebildete schanzenartige Umschließung v. Lagerplätzen usw.

Waggon = Eisenbahnwagen.[WS 1]

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Wagner,

1) Adolph, Nat.-Ök., 1835–1917, Prof. Berlin.
2) Cosima,W. 5).
3) Heinr. Leop., Schriftsteller der „Sturm- u. Drangperiode“, 1747–79; Schausp.: „Reue nach der Tat“, „Kindermörderin“.
4) Hermann, Geograph, 1840–1929.
5) Richard, Komponist, Dichter, Dirigent, Musikschriftsteller *22. 5. 1813 Leipzig, † 13. 2. 1883 Venedig; Schöpfer d. neuzeitl. Musikdramas; 1870 verheiratet mit Cosima v. Bülow (1837–1930), Tochter Liszts. Opern: „Die Feen“, „Das Liebesverbot“, „Rienzi“; Musikdramen: „Der fliegende Holländer“, „Tannhäuser“, „Lohengrin“, „Tristan u. Isolde“, „Die Meistersinger v. Nürnberg“, Tetralogie „Der Ring des Nibelungen“ („Rheingold“, „Walküre“, „Siegfried“, „Götterdämmerung“); Bühnenweihefestspiel „Parsifal“; Chorwerk „Das Liebesmahl d. Apostel“; „Faustouvertüre“, „Siegfried-Idyll“, „Huldigungsmarsch“, „Kaisermarsch“; „Wesendonk“-Lieder; Schriften: „Die Kunst u. die Revolution“, „Das Kunstwerk der Zukunft“, „Das Judentum in der Musik“, „Oper u. Drama“, „Über das Dirigieren“, „Beethoven“; „Mein Leben“. Briefwechsel hrsg. v. J. Kapp und E. Kastner.
6) Siegfried, Komponist u. Dirigent, 1869–1930, Mitdirigent u. Spielleiter der Bayreuther Festspiele; Opern: „Der Bärenhäuter“ u. a.

Wagram, niederösterr. D., auf dem Marchfeld bei Wien, 4000 E, 1809 Sieg Napoleons I. über Österreicher.

Wagrien, Landschaft in Schleswig-Holstein, südö. Kiel.

Wahhabitenbewegung, vom arab. Kaufmann Mohammed ibn Abd el-Wahhab (1700 bis 1795) gestiftete Sekte, erstrebte die Zurückführung des Islams auf seine urspr. Reinheit, fand Schutz u. Macht in Mittelarabien unter der Dynastie Ibn Sa’ûd.

Wahima = Wahuma.

Wahl, Berufung zu einer Stellung durch Abstimmung der dazu Berechtigten.

Wahlperiode, Zeitraum, für den eine Volksvertretung oder Instanz gewählt wird; im Dt. Reich: Reichstag 4 Jahre, Reichspräs. 7 Jahre.

Wahlpflicht, gesetzl. Zwang zur Stimmabgabe, z. B. in Österr. f. die Wahl des Bundespräs.

Wahlprüfung (Skrutinium), Ermittelung u. Feststellung d. Ergebnisses e. Wahl. Für Reichstagswahlen besteht nach Art. 31 RV. W.sgericht, das üb. die Gültigkeit d. Wahlen zu entscheiden hat.

Wahlrecht, Recht, an Wahlen teilzunehmen; „aktives“ (Wahlberechtigung, Stimmrecht), „passives“ (Wählbarkeit). Das aktive W. des Dt. Reiches ist allgemein (f. alle Männer u. Frauen m. vollend. 20. Lebensjahr), gleich (nicht beschränkt od. abgestuft nach Bildung, Alter od. Steuerzensus), geheim u. direkt (im Gegensatz zur indirekten Wahl, bei der d. Wähler nur einen „Wahlmann“ bestimmt, der in einem Wahlmännerkollegium die eigentl. Wahl vollzieht).

Wahlschein (Stimmschein; in Österreich Wahlkarte), amtl. Bescheinigung über Wahlberechtigung.

Wahlsysteme: Mehrheits- (Plural-, Majorz-) u. Verhältnis- (Proportional-, Proporz-) W. Nach dem Mehrheits-W. gilt derjenige Kandidat als gewählt, der die meisten Stimmen (Majorität, Gegensatz: Minorität) auf sich vereint, hierbei relative (die meisten Stimmen v. allen Kandidaten) od. absolute Mehrheit (über die Hälfte aller abgegebenen Stimmen). Beim Verhältnis-W. unterscheidet man Systeme mit festem od. bewegl. Wahlquotienten. Der bewegl. Quotient ergibt sich aus Division der abgegebenen Stimmen durch die fest best. Zahl v. Sitzen; bei festem Quotienten kommt auf eine feste Verteilungsziffer ein Sitz (Dt. Reichstag: 60 000 Stimmen), so daß Zahl der Sitze nach Wahlbeteiligung schwankt. Im Dt. Reichstag herrscht das Proporzsystem m. streng gebund. Listenwahl, d. h. die v. den Parteien eingereichten Kandidatenlisten kann der Wähler weder durch Veränderung der Reihenfolge (einfach gebundene Liste) noch durch Änderung der Kandidaten selbst abwandeln (Streichen u. Einsetzen neuer Kandidaten: freie Liste; Zusammenstellen einer eignen aus verschiedenen Kandidatenlisten: Panaschiersystem).

Wahltag muß für öff. Wahlen Sonntag od. gesetzl. Feiertag sein.

Wahlverfahren ist durch Satzung od. bes. Gesetze (Wahlordnung, Wahlreglement) geregelt.

Wahlvergehen sind Wahlverhinderung, -fälschung, -bestechung.

Wahlverwandtschaft, geheimnisvolle Anziehung zw. Personen (nach Goethes Roman).

Wahnfried, Haus R. Wagners in Bayreuth.

Wahnschaffe,

1) Arnold, Staatsmann, *1865; 1909–17 u. 1918 Unterstaatssekretär in der Reichskanzlei.
2) Felix, Geolog. 1851–1914.

Wahrheitsbeweis, in Strafverfahren wegen Beleidigung Nachweis durch den Beschuldigten, daß seine Behauptungen wahr sind. Damit entfällt Annahme eines Vergehens der üblen Nachrede, der Verleumdung und des Beschimpfens eines Verstorbenen.

Wahrheitseid, im Zivilprozeß Parteieid in der Form, daß die Wahrheit od. Nichtwahrheit einer Behauptung beschworen wird; Gegensatz: Überzeugungseid.

Wahrscheinlichkeit, in d. Mathematik: das Verhältnis d. Anzahl der e. Erwartung günst. Fälle zur Zahl aller Fälle. Die W.srechnung berechnet d. W. zusammengesetzter Ereignisse aus der W. einfacherer; angewandt i. d. Fehlerrechnung, i. d. Statist. Physik u. i. d. Versicherungsmathematik.

Währung, Geldverfassung e. Landes, rechtl. Regelung des Geldwesens (Gold-, Silber-, Papier-W.). ↑ Geld.

Wahuma, Hamiten, nordw. v. Viktoriasee (O-Afrika), 2 m h.(↑ Taf. Sp. 441).

Waiblingen, württ. St., nordö. Stuttgart, 7800 E.

Waiblingen, Schlachtruf der Staufer im Kampf gegen die Welfen (,hie Welf, hie W.‘).

Waiblinger, Wilh., schwäb. Dichter 1804–30; glühende „Gedichte“, „Ged. aus Italien“.

Waisenhäuser, Pflegeanstalten für verwaiste Kinder; unterhalten v. gemeinnützigen, bes. konfessionellen Organisationen u. Gemeinden.

WaisenrenteInvaliden- u. Hinterbliebenenversicherung.

Walachei, fruchtbare, rumän. Ebene, zw. Transsilvan. Alpen u. Donau; v. der Alt in Kleine (im W) u. Große W. geteilt.

Walachen, Volk, = Zinzaren.

Walchensee, bayr. Alpensee, 16 qkm; daran W.kraftwerk (versorgt Bayern mit Elektrizität).

Waldaihöhen, Höhenzug im russ. Leningrader Gebiet, bis 366 m.

Waldeck, ehem. dt. Freistaat (bis 1918 Fürstentum), 1055 qkm, 56 000 E; Hptst. Arolsen. Adolf I. (1214–70) gründete die Linie W. 1862 Militärkonvention mit Preußen, 1866 Beitritt zum Norddt. Bund. 1. 4. 1929 mit Preußen (Prov. Hessen-Nassau) vereinigt.

Waldemar. Fürsten:

1) W. I., d. Gr., 1131–82; 1157 dän. König.
2) W. IV. (Atterdag), * um 1317, † 1375; 1340 dän. König.
3) W., Markgraf v. Brandenburg, † 1319; 1347 trat falscher W. auf, der das Land bis 1355 beherrschte.

Walden, Herwarth, Kunstschriftsteller u. -händler, *1878, energischster Vorkämpfer des Expressionismus in Deutschland.

Waldenburg, niederschles. St., nordö. v. Riesengebirge, 44 000 E; Steinkohlenbergbau.

Waldenburger Gebirge, Teil der Sudeten, nordö. v. Riesengeb. (936 m); reich an Steinkohlen.

Waldenser, biblisch-apostol. Reinheit anstrebende relig. Gemeinschaft, entstanden in Lyon auf Grund v. Wanderpredigten des Kaufmanns Petrus Waldus (seit 1176); heftige Verfolgungen; 1532 Anschluß an die Genfer Reformation.

Waldersee, Alfred, Graf v., 1832–1904; 1888 Chef des Gr. Generalstabs, führte 1900 d. Truppen gegen die chines. Boxer.

Stichwörter, die unter W… vermißt werden, schlage man unter V… nach.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Stichwort „Eisenbahnwagen“ existiert nicht.
Empfohlene Zitierweise:
Meyers Blitz-Lexikon. Die Schnellauskunft für jedermann in Wort und Bild., Leipzig 1932, Spalten 711–712. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LA2-Blitz-0415.jpg&oldid=- (Version vom 10.9.2022)