Seite:Landesbibliothek (Brambach 1875) 12.jpg

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in Hinsicht des mit erstem Mai d. J. beginnenden neuen Hof-Aufwands-Etat für die Grossherzogliche Hofbibliothek in dem Etats-Jahre 1819–1820 die Summe von zweitausend Gulden gnädigst zu bestimmen geruhet.“ Zu diesem Betrage wurde 1823 ein besonderes Aversum von 100 Gulden für die Münzsammlung gefügt, und letzteres 1833 auf 200 Gulden erhöht. Für Bücherkäufe war stets nur eine geringe Summe verfügbar, da aus dem zugewiesenen Betrage auch die Buchbinderei, Heizung, Schreibmaterialien, Porti, Feuerversicherungskosten bestritten werden mussten. Das jährliche Aversum wurde 1852 auf 2160 Gulden erhöht; in den Jahren 1861–71 betrug dasselbe 2500 Gulden.

Indessen wurde die Bibliothek durch die Grossherzogliche Familie mit reichen Geschenken bedacht, und bei dem Erscheinen besonders kostbarer Werke haben die Grossherzoge durch unmittelbare Bewilligung der erforderlichen Ankaufssummen die Unzulänglichkeit des Budgets mehrmals ausgeglichen.

Die Bibliothekverwaltung hat seit 1819 einige wichtige Veränderungen erfahren. Nachdem sie kurze Zeit der Intendanz sämmtlicher Kunstkabinete unterstellt war, finden wir sie 1820 dem Oberhofverwaltungsrath untergeordnet. Die Handbibliothek des Naturalienkabinets wird 1835 der Hofbibliothek einverleibt. Dagegen werden die in den Räumen der Bibliothek aufgestellten Kunstsachen 1850 entfernt, und die Handschriftensammlung gewinnt dadurch Raum. Die Intendanz der Kunstkabinete, welche wieder 1843–1851 die vorgesetzte Behörde der Bibliothekverwaltung gewesen war, gibt dieses Ressort an den Oberhofverwaltungsrath nochmals ab, und nach dessen Aufhebung geht die Oberleitung unserer Anstalt an die Intendanz der Hofdomänen über (1853). Die Verwaltung der Bibliothek und des Naturalienkabinets war bis 1858 nicht durchgängig geschieden. Erst in diesem Jahre wird der Oberbibliothekar von der Mitunterschrift der Berichte und Rechnungen des Naturalienkabinets entbunden, während dem Director des letzteren eine „Erleichterung in seinen Verpflichtungen als dritter Hofbibliothekar“ gewährt wurde.

Im Jahre 1872 ist die Bibliothek in Staatsverwaltung übergegangen. Se. Königliche Hoheit der Grossherzog haben diese Umwandlung in der Absicht genehmigt, „eine nicht nur von den Bewohnern Carlsruhe’s, sondern von allen Landesangehörigen in freiester Weise zu gebrauchende Büchersammlung zu schaffen, welche mit Ausschluss der in den Bibliotheken der Hochschulen vertretenen speciellen Facultätswissenschaften alle andern, namentlich die allgemeinen Zweige der Wissenschaft und Technik zu umfassen hätte“.[1] Demgemäss wurde der Etat der Hofbibliothek, welcher damals einschliesslich der Besoldungen und Gehalte 8200 Gulden betrug, vom Staat übernommen und auf 10,000 Gulden erhöht. Die Anstalt erhielt den Titel „Hof- und Landesbibliothek“ und ist dem Ministerium des Innern unterstellt.


  1. Budget über die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben für 1872 und 1873, Vorlagen der Regierung, Ministerium d. J., S. 41. Statut der Grossh. Hof- und Landesbibliothek vom 19. December 1874 § 1.