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die Situation in allen anderen kriegführenden Staaten. Ueberall sind es in diesem Kriege die großen erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen, deren Millionenzeichnungen die Aufmerksamkeit der Oeffentlichkeit erregen, welche den kriegführenden Staaten dieselben Dienste leisten, die zu leisten ehemals (so zuletzt noch 1871–1873 in Frankreich bei der Emission der großen Kriegsentschädigungsanleihen) der Ruhmestitel der Börsenspekulation war: sie übernehmen die Anleihen bis zu ihrer endgültigen Plazierung, sie überbrücken mit ihrem eigenen Kapital die Spannung zwischen der Gegenwart, die den Kriegsbedarf aufbringen muß, und der zukünftigen Kapitalbildung, die ihn erst wird decken können. Ueberall werden einzelne Zweige des Wirtschaftslebens nur in eingeschränktem Umfange fortgetrieben; überall wird mit beschleunigtem Betriebstempo, folglich mit kleinern Rohstoffvorräten gearbeitet; überall ist in weiterem Maße an Stelle der Kreditgewährung die Barzahlung getreten; überall konnte folglich die Wirtschaft einen Teil ihrer nach den Bedürfnissen des Friedenszustandes bemessenen Betriebskapitalien liquidieren und dem Staate zur Deckung des Kriegsbedarfes überlassen. Aber diese Ueberlassung ist nur zeitweise möglich. Nach dem Kriege wird die Wirtschaft aus der Kriegsverfassung wieder in die Friedensverfassung übergeleitet werden; man wird die Produktion wieder im erweiterten Umfange aufnehmen, die Rohstofflager wieder füllen,

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Julius Landmann: Die Kriegsfinanzen der Großmächte. Buchdruckerei zum Basler Berichtshaus, Basel 1915, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LandmannKriegsfinanzen.pdf/24&oldid=- (Version vom 1.8.2018)