Seite:Landständische Verfassung (Großh. Hess)(1820) 102.jpg

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Leider sahen Wir Uns durch den schweren Druck dieser Zeiten genöthiget, große Anstrengungen und Opfer von Unsern geliebten Unterthanen zu fordern. Sie haben dieselben mit achtungswerther Ausdauer und unerschütterlicher Treue dargebracht. Mit Vergnügen und dankbarer Anerkennung geben Wir Ihnen dieses öffentliche Zeugniß.

Wir haben dagegen allen Unseren getreuen Unterthanen eine stets gleiche Liebe entgegengebracht, Wir haben auch in den drangvollesten Zeiten mit Ruhe Unsere auf ihr Wohl berechneten Regierungs-Maximen aufrecht erhalten und Wir wissen, daß Unser beharrliches Bestreben, eine möglichst gleiche Vertheilung der Lasten herbeizuführen, manche Hindernisse, welche sich der Freiheit der Personen und des Eigentums entgegenstellten, zu beseitigen, das Entstehen gemeinnütziger Anstalten zu gründen und zu fördern und, nicht ohne Aufopferungen, Unserem Volke den Genuß aller edleren Güter unverkümmert zu erhalten, auch Uns gerechte Ansprüche auf dankbare Anerkennung begründet hat.

Wir haben Unsern Lohn in vielfachen und unzweideutigen Beweisen der Anhänglichkeit Unserer getreuen Unterthanen gefunden, und insbesondere gehört es noch zu Unseren angenehmsten Erinnerungen, daß Wir nicht wenige Beweise inniger Anhänglichkeit von Unseren Unterthanen des Herzogthums Westphalen empfingen, welche doch nur auf kurze Zeit und zwar in einer unglücklichen Periode mit Uns verbunden waren.

Als nachher der deutsche Bund gegründet wurde und die Hoffnung ruhigerer Zeiten sich der Erfüllung zu nahen schien, da gehörten Wir zu denjenigen Fürsten Deutschlands, welche freiwillig in Wien, vor den Augen der Welt, den ernsten Willen erklärten, ihren Völkern das Geschenk deiner neuen, den Zeitverhältnissen angemessenen ständischen Verfassung zu geben.

Gewohnt, Unser Fürstenwort heilig und unverletzlich zu halten, würden Wir auch alsbald zur Ausführung geschritten seyn, wenn nicht in demselben Zeitpunkte eine höchstbedeutende Veränderung in Unsern Besitzungen herbeigeführt worden wäre.

Wir mußten aber einsehen, daß, bei dem Austausche von Provinzen, die erste Sorge einer vernünftigen Regierung dahin gehen müsse, den ganzen bestehenden Zustand und die Bedürfnisse einer neuerworbenen Provinz[WS 1] genau kennen zu lernen und daß Landtäge keine erfreuliche Resultate herbeiführen können, so lange nicht die Regierung die Bedürfnisse neuer Unterthanen vollständig kennte und diese, durch die Erfahrung belehrt, ihrem Regenten ein Herz entgegenzubringen vermögen.

Aus diesem Grunde fanden Wir, als Wir Uns entschlossen, durch das Edict vom 18. Februar 1819. den Besseren eine Waffe gegen die Zweifler in die Hände zu geben,

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Gemeint ist die Provinz Rheinhessen, die 1806 hinzugekommen war.