Seite:Laster der Unzucht (Oest) 240.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Geräth mein Kind durch meine Belehrung (es ist hier immer von einer zweckmäßigen und vollständigen die Rede) auf Abwege, so handelt es doch wider Gefühl und Ueberzeugung; es achtet nicht auf Vorstellungen und Ermahnungen, von denen es doch den nützlichen Zweck so frühe einsehen lernte. So ist also bei seinem künftigen Vergehungen immer eine Art Vorsetzlichkeit, die bei einer guten Erziehung nicht leicht zu erwarten ist. Gesetzt die Sinnlichkeit rege sich früher als sonst, so kennt es auch die Gründe und Mittel sie zu beherrschen früher, als sonst. Der Unterricht wird ja nicht einseitig ertheilt, sondern vollständig. Es kennt die Reize der sinnlichen Wollust, aber auch die Gefahren. Im Falle der Unwissenheit lernt es von selbst wol die Reize kennen, aber nicht die Gefahren. Tausend zufällige Umstände können jene in ihm erregen, und was sollte so abhalten, sich ihnen zu überlassen. Man mag aber auch annehmen, kein Zufall wecke Reize in ihm, die ihm gefährlich werden könnten, wodurch beruhigen sich denn gewissenhafte Eltern, daß die Unwissenheit ihres Kindes immer dauren und ihn immer schützen werde? Sie gründen ihre Hoffnung auf ein blindes Ungefähr, so wie die Unschuld ihres Kindes von einem blinden

Empfohlene Zitierweise:
Johann Friedrich Oest: Wie man Kinder und junge Leute vor dem Laster der Unzucht verwahren könne. Wien 1787, Seite 240. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Laster_der_Unzucht_(Oest)_240.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)