Seite:Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte (Journal von und für Franken, Band 4, 1).pdf/10

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Besitzungen in Teutschland führen, für deren Abwendung jeder Patriotische Teutsche alles mögliche thun sollte, was in seinen Kräften ist. Wenn sich vollends die verschiedentlich bekannt gewordene Nachricht bewähren sollte, daß die Pfalzbaierische Regierung wirklich zugegriffen und sich in einem Theile der quästionirten Lande geradezu in Besitz gesetzt habe, so ist dieses ein Verfahren, das schwer entschuldiget werden kann. Wem fällt nicht hiebey, besonders in Hinsicht auf den Geist unsers Zeitalters die Betrachtung ein. Man macht in mehrern deutschen Ländern, vielleicht hie und da mit Recht Anstalten gegen die, wie man fürchtet, elektrisch sich mittheilende Französische Revolution. Man ist mit Recht wachsam gegen aufrührerische Schriften: man hilft etwa auch noch einzelnen der drückendsten Beschwerden der Unterthanen ab, aber das alles wirkt nicht sicher in die Länge, wenn sich nicht Regierungen zum Grundsatz machen, gerecht zu seyn. Der Geist der Regierung theilt sich unvermerkt endlich auch den Unterthanen mit, als herrschende Gesinnung. Was Ludwig XIV. und Louvois ehedem gegen ihre schwächere Nachbarn; gegen Teutschland und die spanischen Niederlande verübt haben, das hat die Nation endlich ihrer Regierung abgelernt, und gegen ihren König eben das Recht gebraucht, was er durch sein Beyspiel sie als Recht lehrte. Vielleicht hat es zwar manchem von denen, auf deren Rath hin Carl Theodor hier handelte, gerade jetzt der geschickteste Zeitpunct