Seite:Litteratur der Fränkischen Geschichte und Rechte (Journal von und für Franken, Band 4, 1).pdf/11

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

geschienen, nicht nur den Proceß zu reassumiren, sondern auch sogleich sich in Besitz zu setzen. Die allgemeine Aufmerksamkeit ist jetzt nach dem Rhein hingewandt und der Reichsstadt Nürnberg zu gut, wird sich in der gegenwärtigen grossen Crisis aller Dinge nicht leicht ein mächtiges Cabinet in Bewegung setzen, da man nicht weiß, welche Mitwirkung der Pfalzbairischen Macht bey diesem oder jenem bevorstehenden Fall etwa nothwendig werden könnte. Aber so politisch klug dies zu seyn scheint, so wahr bleibt es doch immer, daß am Ende nichts politisch gut ist, was nicht recht ist, und daß gerade in Zeiten solcher Gährung, da jede Klage leicht laut wird, und die Urtheile über das Verfahren der Regierungen theils unerschrockner, theils kühner werden, nur nach klarem Recht verfahren werden sollte.