Seite:Loehr Buch der Maehrchen 2.pdf/336

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damaliger Zeit. Jetzt haben wir dieses Recht nicht mehr, sondern dagegen ist das Kanonenrecht aufgekommen.

Damals aber galt das uralte Faustrecht noch, welches Wackerbart als ein mannlicher Ritter, tapfer und gewißenhaft ausübte, und daher ringsumher im Lande so gefürchtet war, daß, wenn es hieß: „Wackerbart kommt!“ Alles floh, wie eine schutzlose Heerde Schafe, wenn der Wolf kommt.

Kam er von seinen Streifzügen wieder zurück und hatte seine Rüstung abgeschnallt, so war er ein ganz guter Mann gegen Weib, Kinder und Gesinde. Die tugendsame und fromme Hausfrau saß an ihrem Rocken oder Webstuhl, wenn der Hausherr nicht daheim, sondern auf Weglagerung war. Ihre zwei Töchter hielt sie zu Häuslichkeit und Züchtigkeit an, denn sie sollten auch einmal brave Hausfrauen werden, welches in ihren Augen etwas gar Ehrwürdiges und Hohes war. Solche hohe Weltdamen, wie sie heutiges Tags der liebe Gott bescheert, kannte man damals noch nicht.

Wie glücklich und zufrieden wäre die treffliche Frau gewesen, hätte ihr Wackerbart nicht Freibeuterei getrieben, die ihrem Herzen sehr weh that. Er gab ihr, wenn er heimkehrte, das Beste von der Beute; reiche mit Gold und Silber durchwirkte Kleider, Armspangen und Perlen, aber sie verschloß das Alles traurig in ihre Truhe (große Kiste oder Lade), weil die Thränen der Unglücklichen dran hingen, die ihr Gemahl beraubt hatte.

Sie wollte den Himmel mit ihrem Gemahl versöhnen, indem sie den Armen so viel Gutes that, als sie nur immer vermochte, und Wackerbarts Gefangenen so viel Erleichterung schaffte, als sie nur vermochte.

Es war eine Felsenquelle am Fuße des Schloßberges mit köstlichem Waßer. Hier versammelten sich oftmals die Armen der