Seite:Lucians Werke 0781.jpg

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geöffnet? warum deine gesetzliche Verfügung wieder aufgehoben? Du warst ja frei, und es stand ganz bei dir, es nicht zu thun. Aber es wird dir nimmermehr gestattet seyn, mit den Gesetzen dein übermüthiges Spiel zu treiben, die Gerichte von deinem Wankelmuth abhängig zu machen, gesetzliche Beschlüsse heute für ungültig zu erklären, um sie morgen wieder in Kraft setzen zu wollen, und die Richter als bloße Zeugen, oder vielmehr als die Diener deiner Launen da sitzen zu lassen, und von ihnen zu verlangen, daß sie nach deinem Gutdünken strafen, die Strafe aufheben, und wieder strafen sollen. Du hast deinen Sohn Einmal erzeugt, hast ihn Einmal erzogen, und dafür hattest du auch das Recht, ihn Einmal zu verstoßen, im Falle du es mit gutem Grunde thun zu können glaubtest. Dasselbe aber öfters und unaufhörlich und leichtfertig zu wiederholen, wäre eine Ueberschreitung der väterlichen Gewalt.“

11. Also ihr Richter, ich beschwöre euch bei dem höchsten Gotte, duldet nicht, daß mein Vater, der sich ja freiwillig zu meiner Wiederannahme entschlossen, den Spruch des frühern Gerichtes freiwillig außer Kraft gesetzt hat und von seinem Widerwillen gegen mich zurückgekommen war, duldet nicht, daß er abermals dieselbe Strafe zurückrufe, und auf’s neue zu einem Akte väterlicher Gewalt schreite, deren Zeit längst schon verstrichen, und die durch jene erstmalige Anwendung bereits völlig verbraucht ist. In den gewöhnlichen Gerichtshöfen, wo die Richter durch das Loos gewählt werden, gestattet das Gesetz bekanntlich derjenigen Partei, welche den gefällten Spruch nicht gerecht findet, die Berufung auf einen andern Gerichtshof. Wenn aber beide

Empfohlene Zitierweise:
Lukian von Samosata: Lucian’s Werke. J. B. Metzler, Stuttgart 1827–1832, Seite 781. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Lucians_Werke_0781.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)