Seite:Lucians Werke 1054.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

vorwärts hängen ließ, und den Kopf recht wie ein Esel zur Erde senkte, konnte ich ihr meine Niedergeschlagenheit darüber ausdrücken, daß sie statt eines Vogels einen Esel aus mir gemacht hatte.

14. Das Mädchen schlug sich mit beiden Händen vor die Stirne: „O ich Unglückliche!“ jammerte sie, „was hab’ ich angerichtet! In der Eile vergriff ich mich, weil eine Büchse aussieht wie die andere, und kam an die unrechte. Doch – was fällt mir ein? Beruhige dich, Geliebter! diesem Unglücke läßt sich abhelfen. Du darfst nur eine Anzahl Rosen essen, um dich sogleich deiner Viehheit zu entledigen, und meinen lieben Jüngling mir wieder zu schenken. Nur diese einzige Nacht noch gedulde dich in deiner Eselshaut, mein Schatz! Morgen mit dem Frühesten will ich eilen und dir Rosen schaffen: sie sollen dich gewiß wieder herstellen.“ Mit diesen Worten streichelte sie mir gar freundlich mein graues Fell und spielte mit meinen Ohren.

15. So sehr ich in allen Stücken Esel war, so blieb ich doch an Verstand und innerer Empfindung der alte Lucius, nur daß ich nicht sprechen konnte. Weidlich schimpfend in meinem Innern auf die Palästra und ihren fatalen Mißgriff, ging ich mit verbissenen Lippen in den Stall, wo mein Pferd und ein anderer natürlicher Esel, der dem Hipparch gehörte, stand. Wie diese meine Ankunft merkten, fürchteten sie ihren Heufraß mit dem neuen Gaste theilen zu müßen, und mit gesenkten Ohren schickten sie sich an, für ihren Bauch mit den Hinterfüßen sich zu wehren. Ich zog mich klüglich zurück, und blieb in ziemlicher Entfernung vor der Krippe stehen. Diese Scene brachte mich zum Lachen, aber ach!

Empfohlene Zitierweise:
Lukian von Samosata: Lucian’s Werke. J. B. Metzler, Stuttgart 1827–1832, Seite 1054. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Lucians_Werke_1054.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)