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dem Metilstein geschleudert worden war, die Burg zu speisen. Auf diese Blide ließ der Markgraf Herrn Heinrich Velsbach legen und durch die Lüfte schleudern. Da schrie noch, indem er dahin flog, der treue Mann: Thüringen gehört doch dem Kinde von Brabant! – Hernachmals ist an der Stelle, wo Heinrich Velsbach zerschmetternd niederstürzte, ein Gedenkstein gesetzt worden; wer um denselben dreimal stillschweigend herumgeht, – geht die Sage – bekommt von unsichtbarer Hand einen Backenstreich.

104.
Der Wangenbiß.

Neun Jahre hatte der Thüringer Erbfolgekrieg gedauert, und dem Lande und Volke war viel Weh widerfahren. Und endlich mußten die streitenden Parteien sich doch einigen. Sophia mußte auf alle Ansprüche auf Thüringen für ihren Sohn verzichten, dafür erhielt sie ganz Hessen, und so wurde Heinrich, das Kind von Brabant, der erste Landgraf von Hessen und der Ahnherr und Stammvater der noch blühenden hessischen Regentenhäuser. Auch wurde eine gegenseitige Erbverbrüderung aufgerichtet, daß beim Aussterben eines Hauses, des Thüringisch-Meißnischen oder des Hessischen, die überlebende Linie wiederum das Ganze besitzen solle, deshalb behielten auch beide Lande das alte Stammwappen, den Löwen aus silbernen und rothen Stücken im blauen Felde bei, doch wird der Nachricht von der Aufrichtung einer solchen Erbverbrüderung auch von mehrern Geschichtschreibern widersprochen, und soll dieselbe erst später erfolgt sein, was zu erörtern die Sage nicht berufen

Empfohlene Zitierweise:
Ludwig Bechstein: Thüringer Sagenbuch. Erster Band. C. A. Hartlebens Verlags-Expedition, Wien und Leipzig 1858, Seite 193. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ludwig_Bechstein_-_Th%C3%BCringer_Sagenbuch_-_Erster_Band.pdf/201&oldid=- (Version vom 1.8.2018)