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Herrin 13 Knäblein auf einmal, welche eine Dienerin aus Furcht vor dem strengen Eheherrn, bis auf einen, ins Wasser tragen sollte. Der Ritter begegnete dieser Dienerin, fragte was sie trage, und die Erschrockene stammelte: Herr! Junge Hunde. Aber der Herr deckte den Korb auf und fand die kleinen Junker in demselben. Heimlich ließ der Ritter sie in einer entlegenen Mühle aufziehen, und als sie insgesammt zu hübschen Knaben erwachsen waren, fragte er die unnatürliche Mutter: welcher Strafe ein Weib verfalle, die ihr neugeborenes Knäblein gleich einem jungen Hunde ertränke? und sie antwortete: Was sie mit Wasser verschuldet, muß sie mit Feuer büßen. Wohlan denn Weib! zürnte da der Ritter: so muß man Dich nach Deinem eigenen Richterspruch zwölfmal verbrennen! Siehe hier Deine Hunde! – und ließ die Thüre öffnen und die zwölf Knaben eintreten. Die Edelfrau erwartete ihre selbstauferlegte Strafe, aber der Gemahl vollzog diese nicht – er ließ sie blos in einem Kloster ihre beabsichtigte Unthat abbüßen, dann fügte er den 12 Söhnen den Namen Hund zu ihrem Familiennamen bei, worauf das Geschlecht sich weit verbreitete. Der auserwählte aber, der zurückbehalten worden war, und den Namen Hund nicht führte, soll erbenlos gestorben sein. „Burckardt Hund, Ambtmann zu Gota vnd Rentmeister“ wie er sich schrieb, erhielt von seinem Herrn dem Kurfürsten zu Sachsen, nebst Hans von Berlepsch, Hauptmann und Amtmann auf Wartburg, den Befehl, Doctor Luther auf seiner Reise über Altenstein durch den Wald gefangen zu nehmen, und führte diesen Auftrag auch in Verbindung mit dem genannten treulichst aus, so daß noch immer sein Name unvergessen ist, und in Ehren genannt wird. Im Jahre 1722 erlosch mit

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Ludwig Bechstein: Thüringer Sagenbuch. Erster Band. C. A. Hartlebens Verlags-Expedition, Wien und Leipzig 1858, Seite 247. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ludwig_Bechstein_-_Th%C3%BCringer_Sagenbuch_-_Erster_Band.pdf/255&oldid=- (Version vom 1.8.2018)