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Als nun die Holsten ihren Abscheid bekommen, sind die Hamburger vorgetreten, und haben ganz beschwerlich über Herrn Tiedeman geklagt, daß er ihnen nicht beigestanden und ihren Capitän hätte wegnehmen lassen, wodurch denn viele der Ihrigen ums Leben gekommen wären.

Überdieß traten auch viele Bürger von Lübeck und die sämtlichen Herren Gesandten hervor und klagten über ihren großen Schaden und über den schmählichen Schimpf, der ihnen widerfahren sei, und verlangten: Ein Rath solle das Urthel über Herrn Tiedeman sprechen.

Hierauf begehrte der Rath zu wissen: ob Herr Tiedeman keiner Bürgen genießen möchte. Da riefen sie alle: „nein, nein!“ und daß er keiner Bürgen würdig, weil er so übel gehandelt.

Nun mußte er auf Eines Raths Befehl ins Gefängniß gehn; da saß er drei ganzer Jahre lang. Dann ließen ihn die Gesandten der Städte, auf Vorbitte des Bischofs von Lübeck, in sein eigen Haus einlegen: da ist er auch gestorben.

Ein andermal nehmt Männer, nicht Memmen!

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Ernst Deecke: Lübische Geschichten und Sagen. Carl Boldemann, Lübeck 1852, Seite 203. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Luebische_Geschichten_und_Sagen.djvu/209&oldid=- (Version vom 1.8.2018)