Seite:Meier Volksmärchen aus Schwaben 073.jpg

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sieben Jahre hindurch bei keinem Mädchen schlafen. – Darauf füllte ihm sein Vater einen Beutel mit Geld und dann wanderte er wohlgemuth in die Welt hinaus.

Es dauerte aber gar nicht lang, da war der Geldbeutel leer, und Hans konnte in kein Wirthshaus mehr einkehren und sah sich genöthigt, die Klöster aufzusuchen. – So kam er eines Abends auch ganz ermüdet und hungrig in ein Kloster und bat um ein Unterkommen und um ein Nachteßen. Da holte ihm die Klosterfrau sogleich eine Flasche Wein her und sagte, er solle sich daran einstweilen erquicken. „Ach,“ seufzte Hans, „der Pfarrer hat mir als Beichtbuße für sieben Jahre den Wein verboten!“ Sprach die Klosterfrau: „hat er Dir auch Champagner verboten?“ „Nein,“ sagte Hans, „den hat er mir nicht verboten.“ „Nun gut,“ sagte die Frau, „so trink Du nur in Gottes Namen, denn das ist Champagner!“

Darauf holte sie einen Braten, zerschnitt ihn und nöthigte Hansen zum Eßen. „Ach,“ sagte Hans wieder, „der Pfarrer hat mir als Beichtbuße auferlegt, sieben Jahre lang kein Fleisch zu eßen!“ – Fragte die Frau: „Hat er Dir auch Braten verboten?“ „Nein,“ sagte Hans, „bloß Fleisch hat er mir verboten.“ „Nun,“ sagte die Klosterfrau, „so laß Dir in Gottes Namen den Braten schmecken!“

Als es endlich Zeit war, zu Bett zu gehen, führte ihn die Klosterfrau in eine Kammer an ein schönes Bett. Wie Hans das aber sah und anfühlte, seufzte er und sprach: „ach, der Pfarrer hat mir als Beichtbuße auferlegt, sieben Jahr lang in keinem Federbett zu liegen!“ „Hat er Dir,“

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Ernst Meier: Deutsche Volksmärchen aus Schwaben. Scheitlin, Stuttgart 1852, Seite 73. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meier_Volksm%C3%A4rchen_aus_Schwaben_073.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)