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Helgard Ulmschneider (Herausgeberin): Götz von Berlichingen: Mein Fehd und Handlungen, [nach der sogenannten Rossacher Handschrift im Freiherrlich von Berlichingenschen Archiv Jagsthausen, vor 1567]

pferrer zu Jagsthausen vnnd Neunstettenn gewest, der es vonn ettlichenn munichen auß dem conuent zu Schonntal gehort, dohin es onne zweiffell vonn denn munichen zu Ammerbach khommen, wie dan die munich einander nichts verhellenn. Das hab ich dannoch zu enntschuldigung meiner ehrnn, vnd andernn, die der sach auch vnnschuldig sein, nit vnangezaigt wollenn laßenn.

Nun khan vnnd will ich meiner großenn notturfft nach, auch eim jedenn nit verhalten, das ich vff etlicher leutt annsuchenn, die meinethalbenn mit herr Jorg Thruchssaßenn geredt, zu ime |101 r| ghenn Stuckgarten gerittenn, der dann ein oberster haubtman vnd gubernator vber das gantz Wurttemberger landt geweßenn ist. Vnnd wie ich nun ettlich tag zu Stuckgarttenn bey ime verharret, vnd wir der beurischenn vffrhur vnd ander sachenn halbenn vill sprach mit einander gehalten haben, trug sich zu das er mich zu letzt annsprach, ich soltt kon. mt. der itzundter keiser ist, Ferdinandus dhienner werdenn. Vnd wie woll ich wust wa ich hinsoldt, vnd gutten blatz wollt gehabt habenn, da ich dann auch ghernn gewest wehr, vnd hett mir ein gutter freundt dasselbig zugeschribenn, jedoch gedacht ich das ich meines weibs vnnd khinder, auch meiner armut halbenn etwas thonn must, vnnd auch das ich kay. mt. vnserm allergnedigstenn herrnn (der dann vnnser oberster herr im gantzenn Romischenn reich ist), billicher vnd schuldiger zu diennenn, dann einem andernn sein solt, vnnd sagts ime derhalbenn zue, das ich khein |101 v| andernn herrnn wollt annemmen, sonder seines beschaidts warttenn, doch souer das es auch glaub wehr, darauff ichs mehr dann einmall irer gn. zugesagt, ich wollt mich darauff verlassenn. Da sagt er mirs auch zue, vnnd wollt ich wie billich vnd meinem zusagenn nach glaubenn hallten, vnnd wahr selltenn ein wochenn, ich ritt einmal ghen Stuckgarttenn, vnnd lude er mich, vnd thet mir all ehr ann, vnd meint des bescheidts halbenn stundt es gleichwoll.

Wie aber mirs gangen, das weiß gott, dann ich bey solchen trauen vnnd glaubenn inn des bundtß handt vnnschuldig nider geworffenn wordenn, wie ich dann hieuor gnugsam gemeldt vnd anngezaigt hab. Vnnd hett ich mir selbs gefolgt, so woldt ich mich ann allen mein feindenn gerochenn habenn, es were dann sach das ich darob zu grundt ganngenn sein möcht, wellchs zu gott dem allmechtigen gestanndenn were. Vnnd wurde ich dergestallt verglubdt, wann man mich mant, so sollt ich mich stellenn, vnd war mir doch khein blatz, weder in mein behausung |102 r| oder annderstwo, do ich mich stellenn sollt, benennt wordenn, allein ich soltt der manung warttenn, vnd ließen mich daruff wider reittenn. Darauß dann ein jeglicher woll erachtenn khann, wann ich mich der gefenngnus hoch besorgt oder schuldig gewust hett, das ich woll an ein ortt wollt sein gerittenn, da sie mich ir lebennlanng nit solten gemant habenn. Wollt demnach woll rath haben fundenn, oder so ich mich gesteldt wollt habenn, so wollt ich es mit vnnderschiedt gethann habenn, das ich dann alßwoll gewust hett, alls einer der lebtt.

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Helgard Ulmschneider (Herausgeberin): Götz von Berlichingen: Mein Fehd und Handlungen, [nach der sogenannten Rossacher Handschrift im Freiherrlich von Berlichingenschen Archiv Jagsthausen, vor 1567]. Sigmaringen: Jan Thorbecke, 1981, Seite 78. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Mein_Fehd_und_Handlungen_(Berlichingen)_078.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)