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ob ihm gleich vorher nicht nur die vorgeschriebene Warnung vor dem Meineid vorgelesen, sondern auch von einem der beyden Schöpfen eine erschütternde und eindringende Anrede über die Folgen seines Eides, wenn er etwas beschwören würde, das er nicht gesehen, an ihn war gehalten worden; obgleich Erdmanns Frau und dessen beyde Söhne ihn auf den Knien gebeten hatten: er solle, um Gottes willen, nicht schwören, er mache sie alle unglücklich, und sie wären unschuldig. Nach abgelegten Eid, zu welchem noch die oben bemerkten Localumstände hinzukamen, wurde Erdmann, da alle gütliche Vorstellungen fruchtlos blieben, schärfer angegriffen. Da man bey diesen Umständen ihn für den frechsten Lügner halten zu müssen glaubte, so erhielt er am ersten Tag mit einem gemeinem Ochsenziemer nicht über zwanzig Streiche, und am zweyten Tag bey 8 der erheblichsten Fragstücke, bey jedem nie mehr als fünf oder sechs Streiche. (Dieß ist zur Berichtigung der Erzählung des Correspondenten des Hn. Beckers zu bemerken, welcher ihn am ersten Tag 125, und am andern gegen 100 Streiche empfangen läßt.) Die Verhören mit Erdmann und den übrigen Inquisiten wurden fortgesetzt; aber es war kein Geständniß

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Anonym: Merkwürdige Criminal-Geschichte in: Journal von und für Franken, Band 2. Raw, Nürnberg 1791, Seite 85. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Merkw%C3%BCrdige_Criminal-Geschichte.pdf/7&oldid=- (Version vom 1.8.2018)