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Statuten
des Historischen Vereins für den Niederrhein
insbesondere für die alte Erzdiöcese Köln.
(Im Auszuge.)




I. Grundbestimmungen.


     § 1. Der historische Verein für den Niederrhein, insbesondere für die alte Erzdiöcese Köln, bezweckt die allseitige Erforschung der Geschichte dieses Landstriches und Veröffentlichung der Ergebnisse.

     § 2. Zur Mittheilung und Besprechung des Erforschten finden jährlich wenigstens zwei General-Versammlungen Statt.

     § 3. Jeder Geschichtsfreund kann Mitglied des Vereins werden.

     § 4. Jedes Mitglied zahlt jährlich drei Mark als Beitrag (mit den jährlich erscheinenden 2 Heften der Annalen 6 Mark laut § 21).

     § 5. Der Verein hat einen Präsidenten, dessen Stellvertreter, einen Secretär, dessen Stellvertreter, der zugleich Archivar ist, und einen Schatzmeister.

     § 6. Für das Wissenschaftliche besteht ein Ausschuss von fünf Mitgliedern.

     § 7. Die Wahlen gelten auf drei Jahre.

     § 8. Jedes Mitglied ist stimmberechtigt, und die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefasst.

     § 9. Wann und wo die nächste Versammlung sein soll, wird jedes Mal in der stattfindenden bestimmt.


II. Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes.


     § 10. Die Veröffentlichung der auf dem Gebiete des Vereins gewonnenen Materialien und wissenschaftlichen Resultate erfolgt durch eine Zeitschrift, welche in zwanglosen Heften erscheint, und den Titel führt: „Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein, insbesondere die alte Erzdiöcese Köln“.

     § 11. Die Herausgabe dieser Zeitschrift wird durch den wissenschaftlichen Ausschuss (§ 6) besorgt. Der Vorstand vermittelt die Beziehungen zum Verleger, den Kostenpunkt und die Verwerthung zum Besten des Vereins.

     § 12—17 enthalten nähere Bestimmungen über die Zeitschrift etc.


III. Rechte und Pflichten der Mitglieder.


     § 18. Die Mitgliedschaft (§ 8) wird erworben durch Anmeldung bei einem Vorstands-Mitgliede und geht verloren durch Abmeldung bei dem Präsidenten oder Schatzmeister, oder durch den Tod.