Seite:Meyers b12 s0680.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 12

betragenden Überschusses der Ausfuhr über die Einfuhr werden daher in Deutschland pro Kopf 52/3 kg konsumiert, während in Frankreich 4, in Großbritannien 6, in Nordamerika 5 und in Österreich nur 2½ kg auf den Kopf kommen. Zur Erzeugung dieser Papiermengen dienen in

Deutschland:
187 Bütten und 782 Maschinen mit 79,400 Arbeitern,
260 Holzschleifereien mit 600 Apparaten und 4800 Arbeitern,
45 Strohstofffabriken mit 75 Kesseln und 800 Arbeitern,
20 Cellulose- und Lignitfabriken (28 Kessel, 300 Arbeiter),
40 000 Lumpensammler und Nebenarbeiter,
3 326 000 Zentner Hadern,
1 600 000 Holzschliff,
540 000 Strohstoff,
120 000 Holzcellulose.
Österreich:
163 Bütten und 252 Maschinen mit 21,700 Arbeitern,
84 Holzschleifereien mit 152 Apparaten und 1220 Arbeitern,
9 Strohstofffabriken mit 14 Apparaten und 120 Arbeitern,
3 Cellulosefabriken mit 7 Apparaten und 76 Arbeitern,
20 000 Lumpensammler und Hilfsarbeiter,
2 500 000 Ztr. Hadern,
580 000 andre Faserstoffe.

Zu diesen Hauptmaterialien kommt außer dem gelegentlichen Verbrauch an andern Faserstoffen (Jute, Alfa, Nessel, Manilahanf, Chinagras etc.) noch eine sehr ansehnliche Menge von Nebenmaterialien zum Reinigen und Leimen, als Füllstoff, als Bleich- und Färbemittel etc., und zwar werden konsumiert

in Deutschland in Österreich
an Gips und Thonerden 600 000 140 000 Ztr.
Kalk 160 000 78 000
Soda 132 000 18 400
Harz 240 000 92 000
Kartoffelstärke 120 000 46 000
Schwefelsaurer Thonerde u. Alaun 240 000 92 000
Ultramarin 13 400 4 600

Rechnet man die obigen 187 Bütten und 782 Papiermaschinen zusammen gleich 790 Maschinen, so ergibt sich, daß eine Maschine durchschnittlich jährlich 310,000 oder täglich etwa 1000 kg P. erzeugt. Welche Zunahme an Papierverbrauch in Deutschland stattgefunden hat, zeigt folgende Übersicht.

Es verbrauchten im Jahr 1840: 1878:
die Staatsverwaltung 3 300 000 28 560 000 Kilogr.
die Schulen und Wissenschaft 1 980 000 28 560 000
der Handel und Verkehr 3 960 000 23 800 000
die Industrie 2 200 000 19 040 000
die Bücher und Zeitschriften 8 800 000 123 760 000
der Privat- und Postverkehr 1 760 000 14 280 000
Zusammen: 22 000 000 238 000 000 Kilogr.
Der Verbrauch nach Sorten 1840: 1878:
Brief- und Schreibpapier 6 600 000 71 400 000 Kilogr.
Buch- und Kupferdruck etc. 11 000 000 119 000 000
Tapeten-, Pack-, Buntpapier 2 750 000 29 750 000
Pappe, Preßspäne 1 650 000 17 850 000
Zusammen: 22 000 000 238 000 000 Kilogr.

Vgl. außer den ältern Schriften von Schäffer (1765), Wehrs (1789), Piette (1831–63), Lenormand (1833), Planche (1853), Rudel (1854 u. 1862) u. a. besonders: Müller, Die Fabrikation des Papiers (4. Aufl., Berl. 1876); Hofmann, Handbuch der Papierfabrikation (das. 1875); Derselbe, Treatise on the manufacture of paper (Lond. 1874); Dropisch, Papierfabrikation (3. Aufl., Weim. 1881); Derselbe, Papiermaschine (Braunschw. 1878); Hoyer, Fabrikation des Papiers (das. 1887); Derselbe, Das P., seine Beschaffenheit und deren Prüfung (Münch. 1882); Mierzinski, Handbuch der praktischen Papierfabrikation (Wien 1886, 3 Bde.); Abel, Papiernormalien (Magdeb. 1886); Winckler, Der Papierkenner (Leipz. 1886); Wiesner, Die mikroskopische Untersuchung des Papiers, namentlich der ältesten orientalischen und europäischen Papiere (Wien 1888); Karabacek, Das arabische P. (das. 1888); Müller, Die Bestimmung des Holzschliffs im P. (Berl. 1887); Herzberg, Papierprüfung (das. 1888); Raab, Die Schreibmaterialien und die gesamte Papierindustrie (Hamb. 1888); „Zentralblatt der deutschen Papierfabrikation“ (Dresd., seit 1850); „Wochenblatt für Papierfabrikation“ von Günther und Staib (Biberach, seit 1871); „Papierzeitung“ (Berlin, seit 1874); „Zentralblatt für die österreichisch-ungarische Papierindustrie“ (Wien, seit 1883); „Zeitschrift für Papiererzeugung und Verbrauch“ (Berl. 1887); „Papierkalender“, herausgegeben von Claus (das. 1887).

Papier, kaufmännisch s. v. w. Wertpapier (insbesondere Wechsel); daher Londoner, Pariser Papiere, kurze, langsichtige, gute, gemachte Papiere etc. Auf Kurszetteln bezeichnet deshalb „P.“ den Briefkurs oder das Angebot (vgl. Brief, S. 420).

Papierblume, s. Antennaria und Xeranthemum.

Papierblumen, künstliche Blumen aus farbigem Papier, s. Blumenmacherei.

Papierboot, s. v. w. Papiernautilus.

Papiergeld (franz. Papier-monnaie, engl. Paper-money) ist im weitern Sinn des Wortes jedes auf einen bestimmten Geldbetrag lautende unverzinsliche Wertpapier, welches im Verkehr wie bar Geld (s. d.) von Hand zu Hand geht und so als Ersatzmittel des letztern (Geldsurrogat) dient. Zwar ist Papier als Umlaufsmittel schon in alter Zeit in China und Karthago benutzt worden, doch erfolgte eine ausgedehntere Anwendung desselben erst mit dem 18. Jahrh. Das P. kann ausgegeben werden vom Staat, von Zettelbanken (s. Banken, S. 325), dann auch mit Staatsgenehmigung von öffentlichen Korporationen (wie früher die Thalerscheine der Leipzig-Dresdener Eisenbahngesellschaft und das Stadt-Hannoversche P.). Im engern Sinn versteht man unter P. nur solche papierne Umlaufsmittel, für welche keine Einlösungspflicht der ausgebenden Stelle besteht, und die durch den Zwangskurs zu gesetzlichem Zahlmittel (engl. legal tender) erklärt sind, d. h. ebenso wie Bargeld zur endgültigen Ausgleichung von Leistung und Gegenleistung oder zur Tilgung von Verbindlichkeiten benutzt werden können. Die Annahme desselben beruht auf dem Vertrauen, daß es jederzeit wieder zu Zahlungen verwandt werden kann (Zahlungskredit). Uneinlöslich und mit Zwangskurs ausgestattet ist in der Regel nur Staatspapiergeld. Mit demselben können gewöhnlich alle Zahlungen an Staatskassen geleistet werden (sogen. Steuerfundation). Aber man hat für dieses P. bisweilen, wie z. B. in Holland, besondere Einlösungskassen errichtet, an welchen dasselbe in Metallgeld umgesetzt werden kann. Mitunter ist selbst dem vom Staat ausgegebenen P., wie den deutschen Reichskassenscheinen, kein Zwangskurs beigelegt. Die echte Banknote sollte, wie die der deutschen Banken, einlöslich sein und keine gesetzliche Zahlungskraft haben, ihre Verwendung im Verkehr sollte also nur auf dem sogen. Einlösungskredit beruhen. Indessen haben auch schon Privatbanken Noten ausgegeben, welche im Verkehr angenommen werden mußten, während die Einlösungspflicht, wenigstens eine Zeitlang, durch Suspension aufgehoben war (so bei der Bank von England in der Zeit von 1797 bis 1822). Man kann demnach unterscheiden: a) P. mit Einlösungspflicht ohne Zwangskurs (deutsche Banknoten, auch die Reichskassenscheine), b) P. mit Einlösungspflicht und Zwangskurs (englische

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 12. Bibliographisches Institut, Leipzig 1888, Seite 680. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b12_s0680.jpg&oldid=- (Version vom 7.3.2023)