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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13

4. Aufl. 1875). Vgl. Brunier, Ein edles Frauenbild: Julie R. (Preßb. 1875).

Recanāti, Stadt in der ital. Provinz Macerata, unweit des Adriatischen Meers gelegen, ist (mit Loreto gemeinsam) Bischofsitz, hat einen gotischen Dom (mit dem Grabmal Papst Gregors XII.), eine Dominikanerkirche (mit Gemälden von Lorenzo Lotto), einen Kommunalpalast (mit Bronzerelief des Engeltransports der Santa Casa von Giacometti), ein Denkmal des hier gebornen Dichters Leopardi, ein Seminar, eine technische Schule, trefflichen Weinbau und Handel und (1881) 5824 Einw. Östlich von R. liegt an der Mündung der Potenza ins Adriatische Meer und an der Eisenbahn Ancona-Brindisi der Landeplatz Porto R. mit 3040 Einw.

Reccăred, Name zweier Könige der Westgoten: 1) R. I., der Katholische, Sohn Leovigilds, 586–601, schwor 587 den Arianismus ab und verhalf dem Katholizismus im Westgotenreich zur Herrschaft; auch führte er die Königskrönung und Salbung durch den Erzbischof in Toledo ein und beförderte die Verschmelzung der Germanen und Romanen durch die Erlaubnis rechtsgültiger Ehen zwischen ihnen und ein gemeinsames Gesetzbuch. – 2) R. II., Sohn Sisebuts, regierte 620 nur kurze Zeit.

Receivermaschine (Receivercompoundmaschine, spr. rißihwer-), s. Dampfmaschine, S. 467.

Recentiōres (lat.), „Neuere“, namentlich Schriftsteller (im Gegensatz zu den alten).

Recepisse (lat., „empfangen haben“, engl. receive, verdeutscht Recief), kurze schriftliche Bescheinigung über richtige Abgabe einer Sache, insbesondere der an Bord eines Schiffs gelieferten Güter; daher Rezepißzettel, Empfangschein.

Recept etc., s. Rezept.

Receptacŭlum (lat.), Behälter; in der chem. Technik s. v. w. Vorlage (s. d.); in der Botanik s. v. w. Frucht- oder Blütenboden (s. Blüte, S. 64); auch das bei Reichung des Abendmahls untergebreitete Tuch.

Recepta sententia (Receptum jus, lat.), Rechtsregel, welche nach gegenseitiger Beratung gelehrter Juristen als geltend und auf vorkommende Fälle anwendbar acceptiert ward. Eine wichtige Quelle für das ältere römische Recht sind die berühmten „Receptae sententiae“ des Jul. Paulus, welche einen Bestandteil des „Breviarium Alaricianum“ (s. Breviarium) bilden.

Rechbauer, Karl, österreich. Politiker, geb. 6. Jan. 1815 zu Graz, studierte daselbst die Rechte, trat in den Staatsdienst, ward 1859 Hof- und Gerichtsadvokat in Graz, vertrat 1848 die Grazer Universität, 1861 die Stadt Graz im steirischen Landtag, ward 1861 in den Reichsrat entsendet und gehörte diesem, dann dem Abgeordnetenhaus des Reichstags ununterbrochen an. 1873 wurde er zum Präsidenten des letztern gewählt, welchen Posten er bis 1879 bekleidete, und 1878 zum Geheimrat ernannt. Früher nebst Kaiserfeld Führer der deutschen Autonomistenpartei, gehört er seit 1867 zum Fortschrittsklub.

Rechberg (Hohenrechberg), zweigipfeliger Berg der Rauhen Alb, 7 km südwestlich von Gmünd, 706 m ü. M., mit schöner Aussicht, einer vielbesuchten Wallfahrtskirche und der Burgruine R.

Rechberg und Rothenlöwen, altes schwäb. Adelsgeschlecht, dessen Stammvater Ulrich 1163 die Marschallswürde im Herzogtum Schwaben bekleidete, das schon um 1227 im Besitz der Burg beim Hohenstaufen war und auch das hohenstaufische Wappen im Banner führte. 1609 zu Reichsgrafen ernannt, hatten die Rechberge seit 1613 Sitz und Stimme im schwäbischen Reichsgrafenkollegium. Gegenwärtig blüht bloß noch eine Linie, die Weißensteinsche, welche in Württemberg die Herrschaften Donzdorf, Weißenstein etc. (140 qkm) und in Bayern die Herrschaft Mickhausen (84 qkm) besitzt. Die namhaftesten Sprößlinge des Geschlechts sind:

1) Aloys, Graf von, geb. 18. Sept. 1766, war beim Rastatter Friedenskongreß 1799 kurbayrischer Gesandter und unterzeichnete 1806 als bayrischer Komitialgesandter die Lossagung vom Reichsverband. Auch dem Wiener Kongreß wohnte er 1815 als bayrischer bevollmächtigter Minister bei, leitete nachher in München die Territorialausgleichung mit Österreich und vertrat 1819 Bayern beim Kongreß von Karlsbad, zu dessen strengen Beschlüssen er mitwirkte. Seit 1825 in Ruhestand versetzt, starb er 10. März 1849. Sein Bruder Joseph, Graf von R., geb. 3. Mai 1769, befehligte in den Feldzügen von 1813 bis 1815 ein bayrisches Armeekorps, war dann bis 1826 außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter bayrischer Minister am Berliner Hof und starb 27. März 1833.

2) Albert, Graf von, Sohn des vorigen, geb. 7. Dez. 1803, Mitglied der Ersten Kammer in Württemberg und lebenslänglicher Reichsrat in Bayern, starb 27. Dez. 1885; ihm folgte als Standesherr Graf Otto, geb. 23. Aug. 1833.

3) Johann Bernhard, Graf von, Bruder des vorigen, geb. 17. Juli 1806, trat in den österreichischen Staatsdienst und ward im Juli 1848 österreichischer Bevollmächtigter bei der Zentralgewalt in Frankfurt a. M. 1850 begleitete er die in Kurhessen einrückenden bayrischen Exekutionstruppen als Zivilkommissar des Bundes. 1851 ward er österreichischer Internunzius in Konstantinopel, 1853 Adlatus Radetzkys für die Zivilangelegenheiten des Lombardisch-Venezianischen Königreichs, 1855 Bundespräsidialgesandter und 17. Mai 1859 Minister des Auswärtigen und im August d. J. zugleich Minister des kaiserlichen Hauses und Ministerpräsident. Letztere Stellung mußte er im Dezember 1860 an Schmerling abtreten. Als Minister des Auswärtigen leitete er die Politik Österreichs in der deutschen Frage, namentlich den Versuch einer Bundesreform 1863, vereinigte sich aber dann mit Bismarck zu der gemeinschaftlichen Aktion gegen Dänemark, die zum Wiener Frieden führte. Am 24. Okt. 1864 ward er wegen Differenzen mit Schmerling und infolge des Wechsels der österreichischen Politik durch Graf Mensdorff-Pouilly ersetzt. Seit 18. April 1861 ist er lebenslängliches Mitglied des österreichischen Herrenhauses.

Rechenkunst, s. v. w. Arithmetik; im engern Sinn die Auflösung der im gewöhnlichen und im Geschäftsleben vorkommenden Zahlenaufgaben. Man unterscheidet die reine und die angewandte R., von denen die erstere sich mit den vier Spezies, den Gleichungen ersten Grades, der Kettenregel und den Proportionen beschäftigt, während die letztere die Anwendung der allgemeinen Methoden auf einzelne Fälle des Geschäftslebens etc. lehrt. Zur angewandten R. gehören daher die Zins-, Rabatt- und Diskontrechnung, die Mischungsrechnung, Münzrechnung, Gold- und Silberrechnung, Warenrechnung etc. Über die sogen. Schnellrechner s. d. Vgl. Feller und Odermann, Das Ganze der kaufmännischen Arithmetik (15. Aufl., Leipz. 1886).

Rechenmaschinen, mechan. Hilfsmittel zur schnellen und sichern Ermittelung der Resultate von Rechenaufgaben. Zu den einfachsten R. gehört der Rechentisch (abacus) der alten Römer. Auf diesem

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 13. Bibliographisches Institut, Leipzig 1889, Seite 624. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b13_s0624.jpg&oldid=- (Version vom 15.4.2021)