Seite:Meyers b18 s0066.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 18

in welchem man die Mißwirtschaft verkörpert sah, so groß, daß Celman, nachdem es ihm nicht gelungen war, ein neues Ministerium zu bilden, 6. Aug. seine Entlassung einreichte, die von den Kammern angenommen wurde. Der bisherige Vizepräsident Pellegrini wurde zum Präsidenten gewählt und General Roca mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt, das aus den verschiedenen Parteien zusammengesetzt wurde. Der neue Finanzminister Vicente F. Lopez beantragte sofort die Ausgabe von 60 Mill. Schatzscheinen und die Aufnahme einer auswärtigen Anleihe von 20 Mill. Pesos Gold, um die fälligen Schuldenzinsen bis Ende 1891 voll bezahlen zu können. Dafür versprach er, im Budget beträchtliche Ersparnisse durchzuführen und die Einnahmen durch hohe Schutzzölle zu steigern. Der Kongreß genehmigte seine Vorschläge. Der Wohlstand des Landes hatte einen schweren Schlag erlitten, die Einwanderung und der Schiffsverkehr gingen stark zurück.

Neuere Litteratur: Latzina, Géographie de la République Argentine (Par. 1890); Lehmann, Die Rechtsverhältnisse der Fremden in Argentinien (Hamb. 1890); Alcorta, La Republica Argentina en la Esposicion universal de Paris de 1889 (Par. 1890); G. Modrich, Repubblica Argentina, note di viaggio da Buenos Aires alla Terra del fuoco (Mail. 1890); Karte von Argentinien von Duclout, Karte der Provinz Buenos Ayres von demselben (beide Hamb. 1890).

Ariosto, Ludovico, ital. Dichter. Seine Briefe wurden von Cappelli herausgegeben (3. Aufl., Mail. 1887).

Aristōl (Dithymoldijodid), von Messinger und Vortmann dargestellte Verbindung, welche durch Versetzen einer Lösung von Jod in Jodkalium mit einer alkalischen Thymollösung entsteht und als amorphes, äußerst zartes, rötlichbraunes, geruchloses Pulver mit 45,8 Proz. Jod erhalten wird. Es ist leicht in Äther, auch in fetten Ölen, wenig in Alkohol, nicht in Wasser und Glycerin löslich und wird durch Licht, in Lösungen auch durch Wärme leicht zersetzt. Man benutzt A. gegen Hautkrankheiten und rühmt seine vollkommene Unschädlichkeit, so daß üble Nebenwirkungen ausbleiben.

Armenwesen. Als arm bezeichnet man denjenigen, der nicht so viel an wirtschaftlichen Gütern besitzt, als zur Deckung des zur Lebenserhaltung notwendigsten Bedarfs erforderlich ist. Das Maß dieser notwendigsten Güter bestimmt sich entweder durch die menschliche Natur (Nahrung, Kleidung, Wohnung), oder durch außerhalb des Individuums liegende Anschauungen sozialer Art; so kann man z. B. heute die elementare Bildung zu solchen notwendigen Lebensgütern zählen. Es dürfte wohl mit jeder Gesittung oder Kultur von jeher die Neigung vorhanden gewesen sein, den Mitmenschen solche fehlende notwendigste Güter aus freiem Antrieb zukommen zu lassen; die Anschauung von einer Pflichtmäßigkeit einer solchen Überführung der notwendigsten Lebensgüter von den sie Besitzenden zu den sie Entbehrenden oder Armen entstand aber in ausgesprochenerm Maße erst durch die christliche Religion. Seit der Christianisierung Europas bildete die Sorge für die Armen eine wesentliche Aufgabe der Klöster und Stifte, und mit Entstehung der Städte entstand fast gleichzeitig eine auf religiösem Motiv beruhende Fürsorge für die verarmten Gemeindegenossen, welcher die zahlreichen Bürger-, Geistspitäler u. dgl. ihre Entstehung verdanken. Nach der Kirchenspaltung war es insbesondere die helvetische Konfession, welche diesen Inhalt der katholischen Religion als wesentlichen Bestandteil übernahm. Bis heute noch lebt dieses Prinzip der religiösen Pflichtmäßigkeit der Fürsorge für die Armen, allerdings wesentlich an Intensität und Umfang geschwächt, fort. Neben dasselbe und vielfach an dessen Stelle trat, vornehmlich in der sogen. Aufklärungszeit, das humanitäre Prinzip, welches die Pflichtmäßigkeit der Sorge für die Armen in dem Gedanken der allgemeinen Menschlichkeit begründet findet. Dessen Bedeutung war verhältnismäßig ziemlich gering und seine praktische Ausführung infolge der Verschwommenheit des Begriffs eine meist unmögliche; wir sehen es heute noch vorwiegend z. B. in den freimaurerischen humanitären Vereinigungen und Anstalten und dann in den nichtkonfessionellen Vereinen zur Abhilfe gegen die Armut nachwirken. Im laufenden Jahrhundert macht sich ein neues Prinzip der Pflichtmäßigkeit der Fürsorge für die Armen geltend. Dieses beruht einerseits auf der Erkenntnis des sozialen Zusammenhanges der Menschen in Volk, Staat, Gemeinde und der Bedingtheit der Existenz dieser Verbände durch die Individuen, deren Erhaltung somit durch die erstern zur Notwendigkeit wird, und anderseits in der Erkenntnis des Umstandes, daß die Armut in erster Linie eine Folge der gegenwärtigen wirtschaftlichen Organisation der menschlichen Gesellschaft ist und demgemäß, falls diese Einrichtung der Gesellschaft als berechtigt angesehen wird, aus derselben heraus ihre Abhilfe finden muß; dieses Prinzip läßt sich als das sozial-ökonomische bezeichnen. Allerdings wird die Wirksamkeit dieses modernen Prinzips vornehmlich von dem religiösen, dann aber auch von dem humanitären gestützt, begleitet und durchkreuzt. Die wirtschaftliche Organisation der Gesellschaft sieht ihre letzte Wurzel darin, daß jedes Individuum sich die Lebensgüter selbst zu beschaffen habe, wozu im allgemeinsten Sinne die Arbeit dient. Die Fürsorge für die Armen muß daher zunächst dahin gerichtet sein, die Individuen in stand zu setzen, entlohnte Arbeit, die Grundbedingung der Existenzmöglichkeit, in zureichendem Maße vorzufinden und erst in zweiter Linie, falls dies infolge von in der Gesellschaft oder im Individuum liegenden Gründen unmöglich ist, die Erhaltung der Individuen schlechthin vorzunehmen. Dieser Gedanke, der sich in der heutigen bürgerlichen und in der jüdisch-konfessionellen Armenfürsorge in ausgesprochenem Maße vorfindet, hat in der christlichen Anschauung keine zureichende Ausgestaltung erfahren, und es ist dies einer der Hauptumstände, welche dieselbe auf dem Gebiet der Armenfürsorge zu Falle brachten. Im allgemeinen handelt es sich dabei um Zuführung von so viel entlohnter Arbeit, resp. Lebensgütern, daß die dringendsten Bedürfnisse befriedigt werden können. Die Gesellschaft sieht hierin eine Notwendigkeit, woraus sich für die öffentlich rechtliche Organisation derselben, den Staat und den Inbegriff seiner Organe, eine administrative Pflicht ergibt. Derselben steht jedoch ein Recht des Individuums nicht gegenüber. Damit ist unleugbar eine Lücke der öffentlichen Organisation gegeben, welche zu überbrücken erst versucht werden müßte.

Man nennt nun den Inbegriff aller derjenigen von der öffentlich organisierten Gesellschaft ergriffenen Maßregeln, welche auf die Aufhebung der Armut abzielen, die Armenverwaltung; dieselbe ist ein Teil der innern Verwaltung und zwar derjenigen, welche sich auf das gesellschaftliche Leben, die Klassenbewegung, bezieht. Der Inbegriff der auf die Armenverwaltung

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 18. Bibliographisches Institut, Leipzig 1891, Seite 50. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b18_s0066.jpg&oldid=- (Version vom 23.4.2022)