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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 1

geliefert wurden. Es sind also an Ort und Stelle verkittete Bomben und Lapilli.

Agglomerieren (lat.), zusammenballen, anhäufen.

Agglutination (lat., „Verklebung“), in der Medizin die Vereinigung geschnittener Wunden durch eine Schicht von gerinnender Flüssigkeit (sogen. plastischer Lymphe). Die Vereinigung von Wundflächen wird unter anderm auch durch Klebmittel (agglutinantia), z. B. durch Heftpflaster, Kollodium etc., unterstützt, indem Luft und Schmutz von den Wunden abgehalten werden.

Agglutinierende Sprachen, s. Sprache und Sprachwissenschaft.

Aggratiieren (mittellat.), begnadigen; Aggratiation, Begnadigung.

Aggravieren (lat.), erschweren, sträflicher machen; Aggravation, Erschwerung, z. B. der Schuld, Strafe.

Aggregāt (lat., „Anhäufung, Ansammlung“), ein durch Vereinigung getrennter Teile entstandenes Ganze. Insbesondere wird jeder Körper als ein A. aus voneinander getrennten (diskreten) Stoffteilchen (Molekülen) angesehen.

Aggregāten, dikotyle Pflanzenordnung aus der Abteilung der Sympetalen, charakterisiert durch dicht gedrängte, oft kopfige Blütenstände, vier- bis fünfgliederige Blütenkreise, häufig zum Schwinden neigende oder als Pappus ausgebildete Kelche und unterständigen, ein-, zwei- oder mehrfächerigen Fruchtknoten, begreift die Familien Valerianeen, Dipsaceen und Kompositen.

Aggregation (lat.), Anhäufung, Haufwerk.

Aggregātzustände, die drei Zustände, der feste, der flüssige und der gas- oder luftförmige Zustand, welche einer und derselbe Stoff unter verschiedenen Umständen (z. B. bei verschiedenen Temperaturen) der Reihe nach annehmen kann. Das Wasser z. B. bildet unter dem Gefrierpunkt einen festen Körper, das Eis; bei mittlern Wärmegraden ist es flüssig, bei höhern Temperaturen verwandelt es sich in einen gasförmigen Körper, welchen wir Dampf nennen. Da der Stoff (hier das Wasser) hierbei ungeändert bleibt, so kann die Verschiedenheit dieser Zustände nur von einer verschiedenen Gruppierung oder Aggregierung der unverändert gebliebenen Stoffteilchen (Moleküle) herrühren; daher die Bezeichnung derselben als A. Die festen Körper setzen jedem Bestreben, ihre Teilchen zu verschieben, einen großen Widerstand entgegen; sie behaupten daher äußern Einwirkungen gegenüber ihre selbständige Gestalt und gestatten nur geringe Änderungen ihres Rauminhalts. Die Teilchen der flüssigen Körper oder Flüssigkeiten lassen sich schon durch sehr kleine Kräfte gegeneinander verschieben; eine Flüssigkeit vermag daher der Schwerkraft gegenüber eine selbständige Gestalt nicht zu bewahren, sondern man muß sie, um sie am Zerfließen zu hindern, in ein Gefäß bringen, an dessen Form sie sich anschmiegt; füllt sie dasselbe nicht ganz aus, so stellt sich ihre freie Oberfläche unter dem Einfluß der Schwerkraft horizontal. Der Rauminhalt der Flüssigkeiten ist ebenso wie derjenige der festen Körper nahezu unveränderlich; ein Liter Wasser läßt sich auf keine Weise in eine Halbliterflasche hineinzwängen und vermag ein Zweilitergefäß nur zur Hälfte zu füllen. Die luftförmigen Körper oder Gase dagegen, deren Teilchen ebenfalls durch die kleinste Kraft gegeneinander verschiebbar sind, haben das Bestreben, jeden auch noch so großen ihnen dargebotenen Raum einzunehmen; sie besitzen daher niemals eine freie Oberfläche und müssen, um nicht zu entweichen, in rings geschlossene Gefäße eingesperrt werden. Anderseits kann ein Liter Gas oder Luft durch passenden Kraftaufwand leicht auf die Hälfte oder auf ein Zehntel oder einen noch geringern Bruchteil des ursprünglichen Raums zusammengepreßt werden. Die Gase haben also weder eine selbständige Gestalt noch einen bestimmten Rauminhalt, sondern der Raum, den sie einnehmen, hängt nur von dem äußern Druck ab. Vgl. Wärmetheorie. Über den sogen. vierten Aggregatzustand s. Geißlersche Röhren.

Aggregieren (lat.), einer Gesamtheit zugesellen; zu einem Ganzen vereinigen. Im Militärwesen einen Offizier einem Truppenteil zuteilen, dessen Uniform er trägt, und von welchem er den Gehalt bezieht, während er meist Dienststellungen außerhalb der Truppe bekleidet und, wenn er bei letzterer anwesend ist, allen persönlichen Dienst, wie die im Etat befindlichen Offiziere des Truppenteils, thut.

Aggression (lat.), Angriff; aggressiv, angriffsweise.

Aghrim (Anghrim), Schloß und Dorf in der irischen Grafschaft Galway, südöstlich von Galway, berühmt durch die Schlacht 12. Juli 1691, in welcher die Engländer unter Ginkell über die Truppen Jakobs II. unter Saint Ruth siegten, so daß die Irländer genötigt wurden, den Oranier als Nachfolger Jakobs anzuerkennen.

Agiaden (Agiden), spartan. Herrschergeschlecht; s. Agis.

Aegialītes, s. Regenpfeifer.

Ägiălos, s. Achaia.

Ägide, s. Ägis.

Ägīdi, Ludwig Karl, Staatsrechtsgelehrter, geb. 10. April 1825 zu Tilsit, studierte 1842–47 in Königsberg, Heidelberg und Berlin die Rechte, war vom März bis November 1848 als Privatsekretär preußischer Minister, dann in der Presse thätig, 1850–51 Redakteur der „Konstitutionellen Zeitung“ und habilitierte sich 1853 in Göttingen als Dozent des Staats-, Kirchen- und Völkerrechts; 1856 ward ihm von König Georg V., weil er in einem Privatbrief der „vaterländischen Hoffnungen“ Erwähnung gethan, die Venia docendi für Staatsrecht entzogen. Von 1857 bis 1859 war er Professor in Erlangen. Im J. 1859 war er publizistisch für das Ministerium Hohenzollern-Auerswald thätig und schrieb, nachdem er schon 1858 die bekannte anonyme Schrift „Suum cuique; Denkschrift über Preußen“ herausgegeben, die Flugschriften: „Preußen und der Friede von Villafranca“ und „Der deutsche Kern der italienischen Frage“. Im Oktober 1859 ward er Professor der Geschichte und Staatswissenschaften am akademischen Gymnasium in Hamburg, schrieb 1866 die Broschüre „Woher und wohin?“, ward 1868 Professor der Rechte in Bonn, begleitete im August 1870 im Kriege gegen Frankreich an der Spitze einer Schar Bonner Nothelfer die zweite Armee während der Schlachten und der Zernierung von Metz, ward 1871 Wirklicher Legationsrat und vortragender Rat im auswärtigen Amte des Deutschen Reichs, leitete besonders das Preßwesen, legte aber 1877 dieses Amt nieder und wurde Honorarprofessor der Rechte an der Berliner Universität. Von 1867 bis 1868 war er Mitglied des norddeutschen Reichstags und des preußischen Abgeordnetenhauses, 1869–1871 wieder Mitglied des Reichstags, seit 1873 des Abgeordnetenhauses; er gehört zur freikonservativen Partei und hielt besonders im sogen. Kulturkampf mehrere Reden von Bedeutung. Er schrieb: „Der Fürstenrat nach dem Lüneviller Frieden“ (Berl. 1853),

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 1. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885, Seite 190. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b1_s0190.jpg&oldid=- (Version vom 30.10.2021)