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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 3

stehenden Süßwasser und an den Meeresküsten, vorzüglich in den gemäßigten Zonen. Sie bilden nur vier Gattungen: 1) Nitella, 2) Tolypella A. Br., 3) Lychenothamnus A. Br. und 4) Chara Vaill. (Wasserstern). Dieselben sind sämtlich in Deutschland vertreten; die gemeinsten Arten in Teichen und Seen sind hier C. vulgaris L. (C. foetida A. Br.) und C. hispida L. Von Chara crinata Wallr. kommen in Deutschland und Skandinavien nur weibliche Pflanzen vor, die aber trotzdem ihre Eisporen zur Reife bringen (Parthenogenesis). Wegen der Rauhigkeit ihrer mit kohlensaurem Kalk inkrustieren Teile werden die C. wie Schachtelhalm zum Scheuern zinnerner Gefäße verwendet. Von fossilen C. sind vorzugsweise die spiralig gestreiften Sporenfrüchte (Gyrogoniten) in Tertiärschichten erhalten.

Character indelebĭlis (lat.[WS 1]), in der katholischen Kirche das unauslöschliche geistliche Merkmal, welches in der Taufe, Firmelung und Priesterweihe der Seele gleichsam aufgeprägt wird.

Charade (franz.), s. Scharade.

Charadrĭus, Regenpfeifer; Charadriidae (Läufer), Familie aus der Ordnung der Watvögel (s. d.).

Charadsch (arab.), in der Türkei der Tribut, welchen die christlichen Vasallenstaaten an den Sultan zahlten; auch ein Kopfgeld, welches alle nichtmohammedanischen Unterthanen des Sultans (Rajahs) entrichten mußten, und wovon einzelne nur infolge besonderer Konventionen befreit waren. Dieser C. ist durch den Hattischerif vom 18. Febr. 1856 abgeschafft worden; an seine Stelle trat die Steuer für Befreiung vom Militärdienst, welche von der männlichen Bevölkerung eingehoben wird. In Ägypten ist Charâg (Scharâg) die Grundsteuer, deren Eintreibung eine der wichtigsten Pflichten des Mudirs ist. Von ihr sind frei die im Privatbesitz des Chedive befindlichen Güter (ein Drittel des ganzen kultivierten Bodens) und auf die ersten drei Jahre die Ibâdîye-Ländereien, d. h. Brachland, welches der Chedive zur Urbarmachung mit vollem Eigentumsrecht an geeignete Personen verliehen hat; nach drei Jahren zahlen die letztern 10 Proz. Hauptsächlich lastet die Steuer auf den sogen. Regierungsgrundstücken (Arâdi el miriye), die alle Jahre neu eingeschätzt und nach der Güte des Bodens in drei Klassen geteilt werden. Der C. beträgt hier bis 20 Proz. und muß in barem Geld monatlich an den Serraf gezahlt werden.

Charak (Charedsch), Insel im Persischen Meerbusen, 70 km von Buschir, mit gutem Ankerplatz, Datteln, Perlenfischerei und etwa 1000 Einw. Die Perlen von C. gehören zu den schönsten, sind aber bei der Tiefe des Wassers schwer zu erreichen. Die Insel war 1838–41 und 1856 von den Engländern besetzt.

Charakter (griech., ursprünglich ein eingegrabenes oder eingeprägtes Zeichen), das bleibende Gepräge, die dauernde Eigentümlichkeit eines Dinges, wodurch sich dasselbe von andern unterscheidet, und welche daher zu dessen (ausschließender) Bezeichnung dienen können. In diesem Sinn läßt sich jedem leblosen und lebendigen Objekt, Natur- und Kunstgegenstand (Berg, Pflanze, Tier, menschlichem Wesen) C. beilegen. Im besondern wird das Wort nur auf diejenige Eigentümlichkeit angewandt, welche deren Träger nicht von andern (aus der Hand der Natur oder des Künstlers) empfangen, sondern sich selbst gegeben hat, für welche er andern gegenüber daher auch allein verantwortlich erscheint. In diesem Sinn kann unter allen Naturwesen nur bei dem Menschen und auch bei diesem nur in Bezug auf dasjenige, was an ihm nicht als Werk natürlicher Anlage, des Naturells (s. d.) oder Temperaments (s. d.), oder äußerer Umstände, sondern seines persönlichen Wollens gilt, von C. die Rede sein. C. in dieser Bedeutung bezeichnet die dauernde, selbsterworbene Eigentümlichkeit des gesamten Wollens (und Thuns) einer gewissen Persönlichkeit, welche, einmal erkannt, einen Wahrscheinlichkeitsschluß gestattet darauf, wie sich dieselbe auf gebotene Veranlassungen verhalten werde. Damit eine solche vorhanden sei, muß nicht nur das gesamte Wollen unter der Herrschaft von praktischen Grundsätzen (Maximen), wodurch Freiheit, sondern müssen die letztern selbst unter der Leitung eines obersten Grundsatzes stehen, wodurch Einheit in das gesamte Wollen (und Handeln) kommt. Fehlt es an Grundsätzen, oder mangelt den vorhandenen der Einfluß auf das Wollen, so findet Charakterlosigkeit, dagegen, wenn zwei herrschende Maximen (Charakterzüge) vorhanden sind, dieselben aber untereinander im Widerstreit stehen, Widerspruch im C. statt. Der C. läßt sich daher mit einem Kunstwerk vergleichen, dessen Material das Wollen, dessen Künstler der Wollende und dessen Idee der leitende praktische Grundsatz (das Ideal des Wollenden) ist. Die Herrschaft, welche der Wollende über sein Wollen besitzt, und die innere Konsequenz und Folgerichtigkeit, die dem C. innewohnt, werden auch dann noch Interesse, ja, wenn sie in seltenem Grad auftreten, Bewunderung einflößen, wenn der Inhalt der obersten leitenden Maxime (wie dies bei Charakteren der Geschichte und der Dichtung oft genug eintritt, z. B. bei Richard III., Karl Moor u. a.) von dem sittlichen Urteil verworfen werden muß. Der Besitz eines Charakters ist daher keineswegs schon mit jenem der Sittlichkeit gleichbedeutend, wenn auch wahre Sittlichkeit ohne C. nicht denkbar ist. Letzterer bildet die Form, welche je nach der Beschaffenheit des obersten praktischen Grundsatzes ebensogut mit einem sittlichen wie mit einem unsittlichen Inhalt erfüllt werden kann (sittlicher, unsittlicher C.). Da der C. nach obigem eine selbsterworbene Eigentümlichkeit des Wollens sein soll, so kann es (zwar ein angeerbtes Naturell oder Temperament, aber) nicht einen angeerbten C. geben. Auch kann, da nur das einzelne Individuum, nicht aber eine Mehrheit von solchen (ein Stand, Volk, Zeitalter) ein „Selbst“ im strengern Sinn des Worts besitzt, von dem C. eines Standes, einer Nation, eines Zeitalters nur in uneigentlicher Bedeutung gesprochen werden. Als erworbener Seelenzustand endlich darf der C. zwar als (vorläufig) beharrend, aber er muß nicht als unvergänglich angesehen werden. Vielmehr ist er wie der Herausbildung (aus einem Zustand, in welchem entweder keine Maximen vorhanden oder die vorhandenen noch ohnmächtig sind), so der Umbildung (wenn an die Stelle der bisherigen leitenden Grundsätze andre treten) und des allmählichen (oder plötzlichen) Verfalles fähig (wenn Affekte, Gemüts- oder körperliche Krankheiten die Beherrschung des Wollens durch praktische Urteile unmöglich machen). Unvergänglichkeit sowohl als zeitlose Entstehung, beide mit dem Zeugnis der Erfahrung unverträglich, sind daher von Kant sowohl als von Schopenhauer nur dem sogen. intelligibeln, d. h. jenseit der Erfahrungswelt gelegenen, C. beigelegt worden. Die Bildsamkeit des Charakters sowohl im psychologischen (zur Beherrschung des Wollens durch praktische Grundsätze, psychische Freiheit) als im ethischen Sinn (zur Beherrschung des Wollens durch die zu Maximen erhobenen sittlichen Ideen, sittliche Freiheit, Tugend) macht die notwendige Voraussetzung, die wirkliche Ausbildung desselben den einzig menschenwürdigen Zweck aller privaten und

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: lal.
Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 3. Bibliographisches Institut, Leipzig 1886, Seite 943. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b3_s0943.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2021)