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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 4

Diphthóng (griech., „Doppellaut“), eine aus zwei Vokalen, von denen der erste betont ist, bestehende Lautgruppe. Die Aussprache kommt dadurch zu stande, daß bei fortdauerndem Stimmton die Mundstellung von der zum einen Vokal erforderlichen in die für einen andern Vokal gehörige übergeht. In der Regel ist der erste Vokal heller als der zweite; doch kommt auch das umgekehrte Verhältnis vor, z. B. in pfui und in den noch jetzt in süddeutschen Mundarten erhaltenen mittelhochdeutschen Diphthongen ie, uo, üe. Diphthonge der letztern Art werden bisweilen als unechte bezeichnet. Sprachgeschichtlich betrachtet, verschmilzt sehr häufig ein D. zu einem einfachen Vokal, z. B. in Mutter aus älterm muoter, franz. ai, au, nach jetziger Aussprache s. v. w. e, o; umgekehrt ist z. B. das mittelhochdeutsche î im Neuhochdeutschen zu dem D. ei geworden, z. B. in mein aus mîn.

Diphyenkalke, s. Juraformation.

Diphyllisch (griech.), zweiblätterig.

Diplasiásmus (griech., „Verdoppelung“), in der Grammatik Verdoppelung eines Konsonanten.

Diplasion, s. Doppelflügel.

Dipleidoskōp (griech., „Doppelbildseher“), astronom. Instrument, 1844 von Dent in London erfunden, besteht aus drei fein geschliffenen rechteckigen Glastafeln, welche ein gleichschenkeliges Prisma einschließen, wobei von den drei Neigungswinkeln der Seitenflächen der eine 90°, folglich jeder der beiden andern 45° beträgt. Wird das D. vor dem Objektivglas eines Fernrohrs so befestigt, daß die dem rechten Winkel gegenüberstehende Seitenfläche in der Ebene des Meridians liegt und genau senkrecht auf der Achse des Fernrohrs steht, so wird man von allen Gegenständen, welche nicht genau in der Ebene des Meridians liegen, im Gesichtsfeld zwei Bilder erblicken, wogegen sich bei Objekten in der Meridianebene diese beiden Bilder decken. Man kann daher mit einem jeden mit dem D. versehenen und gehörig aufgestellten Fernrohr die Kulmination hell glänzender Gestirne, besonders der Sonne, beobachten. Doch gewährt das D. immer nur eine beschränkte Genauigkeit und kann niemals für eine Sternwarte an Stelle des Passageninstruments (Mittagsfernrohrs) treten.

Diploë (griech.), die schwammige, markhaltige Substanz der platten Knochen.

Diplōm (diplōma, griech.), eigentlich die aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel; bei den Römern im allgemeinen eine amtliche Ausfertigung, namentlich eine durch Unterschrift und Siegel beglaubigte Urkunde. In dieser Bedeutung war das Wort D. während des ganzen Mittelalters nicht mehr gebräuchlich, denn alle jene Staatsschriften, welche jetzt Gegenstand der Urkundenlehre oder sogen. Diplomatik sind, wurden damals mit Charta, Pagina, Literae etc. bezeichnet. Erst im 17. Jahrh. kam das Wort D. wieder in Aufnahme, und zwar führte es Mabillon (durch ein Werk „De re diplomatica“) in den wissenschaftlichen Sprachgebrauch und Joachim in die deutsche Sprache ein. Es bedeutete damals alle amtlichen geschichtlichen Aufzeichnungen, besonders solche, welche einer ältern Zeit angehörten. Seitdem die Diplomatik deutsche Bearbeiter gefunden, ist das Wort Urkunde für D. herrschend geworden; dagegen erhielt D. die Bedeutung einer solchen schriftlichen Erklärung, welche zur Beglaubigung irgend eines Vorgangs oder Beschlusses von seiten der dabei beteiligten Personen absichtlich und beweiskräftig ausgestellt worden ist. In engerer Bedeutung sind Diplome Urkunden über Erteilung akademischer Würden, des adligen Standes oder über die Aufnahme in gelehrte Gesellschaften. Diplomatarium (Chartularium), eine Sammlung von Abschriften oder Abdrücken alter Urkunden. Vgl. Leist, Urkundenlehre (Leipz. 1882).

Diplomāt (griech.), ursprünglich derjenige, welcher Diplome verabfaßt (s. Diplom); dann Bezeichnung derjenigen, welche im internationalen Staatenverkehr die Interessen eines Landes zu vertreten haben (s. Diplomatie). Diplomatisch, auf die Diplomatie, auf den Beruf der Diplomaten bezüglich, z. B. eine diplomatische Mission. Die Ausdrücke D. und diplomatisch werden aber auch nicht selten auf andre Lebensverhältnisse übertragen, um ein Verfahren nach Art der Diplomaten zu charakterisieren. Diplomatisierend nennt man eine Politik, eine Haltung dann, wenn sie nicht gerade und offen, sondern mehr auf Umwegen zum Ziel zu gelangen sucht.

Diplomatie (v. griech. diploma, s. Diplom), ein Wort, welches zur Bezeichnung dreier verschiedener Verhältnisse oder Gegenstände dient. Es bezeichnet 1) die Wissenschaft der Staatsschriften und Staatsurkunden. In dieser Richtung bezweckt D. die Ermittelung des Inhalts und die Feststellung der Echtheit der Staatsurkunden, zumal der Staatsverträge, auf Grundlage der Paläographie, welche die außer Gebrauch gekommenen Schriftzeichen früherer Jahrhunderte enträtselt, und der historischen und philologischen Textkritik. Soweit die D. diesen Zweck verfolgt, erscheint sie einfach als Hilfswissenschaft der Geschichte, zu deren allerersten Aufgaben es gehört, unter ihren urkundlichen Grundlagen Echtes von Unechtem zu unterscheiden und Urkundenfälschungen zu entlarven. Zur Sicherung der Staatsurkunden gegen Verdunkelung dienen gegenwärtig die Einrichtungen der Staatsarchive. Diese erste Bedeutung des Wortes D. ist fast außer Gebrauch gekommen, häufiger bedient man sich dafür des Wortes Diplomatik.

Auf Grundlage der ersten Bedeutung entstand eine zweite: hiernach ist D. 2) die Wissenschaft der auf die auswärtigen Staatsverhandlungen bezüglichen Regeln und Formen. In dem Worte D. liegt zunächst kein Unterschied zwischen innern und äußern Staatsangelegenheiten angedeutet. Insofern aber, insbesondere zur Zeit der absoluten Monarchie, der Gebrauch und der Abschluß von Staatsverträgen häufiger ward und das innere Staatsleben an Inhalt u. Bedeutung für die kontinentalen Staaten einbüßte, faßte man den äußern Verkehr als die Hauptzweckbestimmung des Staatsschriftenwesens auf. Schriftlichkeit, welche seit dem 16. Jahrh., vornehmlich unter dem Einfluß der Kirche, die regelmäßige Prozeßform im Gerichtsverfahren geworden war und den alten volkstümlichen Grundsatz der Mündlichkeit verdrängt hatte, beherrschte die äußern Beziehungen der Regierung mit um so größerm Recht, als jedermann überall darauf Bedacht nahm, seine Rechte in urkundlicher Form zu sichern und Beweismittel für spätere als möglich vorausgesehene Streitfälle zu bewahren. Im Zusammenhang damit bildete sich eine feste Technik in der Verwendung, Abfassung, Vorbereitung und Redaktion der für den auswärtigen Verkehr bestimmten Staatsurkunden, der Gebrauch einer Chifferschrift, das Kurierwesen u. a. Da indessen, zumal bei der Verhandlung von Staatsverträgen, den endgültigen Vereinbarungen überall mündliche Verabredungen vorangehen mußten, umfaßte allmählich die Bedeutung der D. jede Art des internationalen Meinungsaustausches. In der Sache selbst war auch der materielle Inhalt der unter den Vertretern des Staats getroffenen Vereinbarungen wichtiger als die formale Technik der urkundlichen Aufzeichnung. So erschien

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 4. Bibliographisches Institut, Leipzig 1886, Seite 1006. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b4_s1006.jpg&oldid=- (Version vom 12.6.2021)