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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 4

Staatsrecht, Geschichte, neuere Sprachen) auf Grund einer nur äußerlichen Zweckbestimmung und des praktischen Gebrauchs zu einer eignen und selbständigen Wissenschaft der D. zu vereinigen. Es gibt keine Wissenschaft der D., weil die Zwecke der D. bis jetzt noch vorwiegend individuell nationale der einzelnen Staaten sind und darum auch die Mittel angesichts der in der Staatenwelt vor sich gehenden Veränderungen überall den konkreten Verhältnissen besonders angepaßt werden müssen. Unter allen Faktoren des diplomatischen Gelingens oder Mißlingens sind bestimmte theoretische Kenntnisse, obwohl unentbehrlich, doch am wenigsten entscheidend, und eben diese Kenntnisse sind nicht aus der eigentümlichen Natur der äußern Staatenbeziehungen, sondern gerade aus andern Wissensgebieten zu entnehmen. Jeder Staat hat seine eigentümliche Aufgabe und darum auch eigentümliche Maximen in der Verfolgung seiner Ziele. England als Handels- und Seestaat ist anders gestellt als die kontinentalen Staaten, Deutschland in zentraler Lage anders als Rußland mit seinen orientalischen Beziehungen, eine Großmacht anders als neutrale Staaten, wie die Schweiz und Belgien. Die Möglichkeit, Wahrscheinlichkeit und Sicherheit des friedlichen Bestandes ist je nach der geographischen Lage für die einzelnen Staaten eine ganz verschiedene, und daraus ergibt sich auch die Unmöglichkeit allgemein anwendbarer, abstrakter Regeln für die Verhandlungskunst. Soweit, als allgemein menschliche Ziele in Betracht kommen, ist die wissenschaftliche Grundlage der D. identisch mit dem Völkerrecht und den darauf beruhenden Forderungen der auswärtigen Politik. Endlich 4) bedeutet D. die Gesamtheit der für auswärtige Staatsverhandlungen thätigen Amtsorgane, somit der an den europäischen Höfen beglaubigten Gesandten (s. d.) und ihrer Gehilfen, außerdem aber auch der in den auswärtigen Ministerien fungierenden Personen. D. in dieser letzten Bedeutung ist also umfassender als Gesandtschaftspersonal und auch als der Ausdruck diplomatisches Korps (s. d.), welches die an einem bestimmten Hof beglaubigten Gesandtschaften in sich begreift. Die Spitze und der Ausgangspunkt der gesamten europäischen D. liegt überall in den Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, in denen die Richtschnur für das Verhalten der D. in Gestalt bestimmter Instruktionen festgesetzt wird. Die Befähigung zum diplomatischen Dienst ist gegenwärtig in allen größern Staaten an gewisse Vorbedingungen geknüpft, die indessen vielfach dem Dispensationsrecht unterliegen. Die Auswahl eines geeigneten Staatsvertreters richtet sich nämlich überall, abgesehen von einem gewissen Maß theoretischen Wissens und allgemeiner Bildung, auch danach, welche technischen Kenntnisse an einem bestimmten Platz vorzugsweise erforderlich scheinen (z. B. militärische oder handelspolitische), und welchen persönlichen Einfluß in den entscheidenden Kreisen eines fremden Hofs man von den bestimmten Personen nach der Gesamtheit ihrer Eigenschaften erwarten darf, so daß es beispielsweise sehr verkehrt sein könnte, einen gelehrten Orientalisten an den Hof eines orientalischen, jeder Gelehrsamkeit und Bildung unzugänglichen Fürsten zu senden. Die gegenwärtig in Europa für die diplomatische Laufbahn erforderlichen Vorbedingungen sind meistenteils: ein theoretisches Studium der Rechts- und Staatswissenschaften auf den Universitäten und ein praktischer Vorbereitungsdienst, teils an den Gerichten und Verwaltungsstellen des eignen Landes, teils bei einer auswärtigen Gesandtschaft als Attaché, wobei bestimmte Kenntnisse zu erwerben sind, über welche die Aspiranten sich in Prüfungen auszuweisen haben. Im allgemeinen entsprechen diese Anforderungen der Natur der Dinge. Doch finden sich zahlreiche Beispiele, welche zeigen, daß auch Männer ohne juristische Vorbildung durch ihre diplomatischen Leistungen hervorragen. Cavour war von Haus aus Ingenieur, Niebuhr Historiker. Mit Vorliebe wählt man in neuester Zeit hochstehende Militärs zur Besetzung einflußreicher Posten. Neben der Kenntnis neuerer Sprachen und seines eignen, später zu vertretenden Landes und seiner Rechtsinstitutionen muß von dem Diplomaten verlangt werden, daß er sich befähigt zeige, richtig zu beobachten und sicher zu beurteilen, was in fremden Ländern an politisch einflußreichen Faktoren hervortritt. Zu ihren schriftlichen Verhandlungen bediente sich die D. seit den letzten Jahrhunderten der französischen Sprache als der seit dem 17. Jahrh. verbreitetsten internationalen Verkehrssprache; in neuester Zeit hat sich England und seit dem Krieg von 1870 auch Deutschland für den Schriftwechsel teilweise von diesem Gebrauch losgesagt. Doch bleibt das Französische die Verhandlungssprache der Kongresse. – Die ältere Litteratur über D. ist fast völlig unbrauchbar. Aus neuerer Zeit vgl. v. Kaltenborn in Bluntschlis „Staatswörterbuch“; Heffter, Das europäische Völkerrecht (7. Aufl., Berl. 1882); Vergé, Diplomates et publicistes (Par. 1856); v. Martens, Guide diplomatique (5. Aufl., hrsg. von Geffcken, Leipz. 1866, 2 Bde.).

Diplomatik (griech.), der Inbegriff von Regeln für die Auslegung und für den Gebrauch von Urkunden; Diplomatiker, ein in die Wissenschaft der D. Eingeweihter und darin Erfahrener. Vgl. Diplomatie.

Diplomatisch, s. Diplomat.

Diplomatisches Korps (Corps diplomatique), die Gesamtheit der diplomatischen Vertreter fremder Staaten bei einem Souverän. Regelmäßig werden nur die eigentlichen Gesandten (s. d.) hierzu gerechnet, Konsuln und sonstige diplomatische Agenten nicht. Da die Gesandten der einzelnen Staaten verschiedene und oft sehr weit auseinander gehende Interessen verfolgen, so kann von einer eigentlichen Körperschaft oder rechtlichen Korporation der diplomatischen Vertreter der verschiedenen Staaten bei einem und demselben Souverän nicht wohl die Rede sein. Nur bei gewissen zeremoniellen Gelegenheiten bilden sie eine äußerliche Gemeinschaft, so bei Krönungen, Hoffesten, Gratulationen, Eröffnung der Ständeversammlungen u. dgl. Der Vortritt und die Wortführung gebührt hierbei demjenigen Gesandten erster Klasse, welcher am längsten bei der betreffenden Regierung akkreditiert ist, dem Ältesten (Doyen) des diplomatischen Korps. Doch wird bei den katholischen Mächten meist dem päpstlichen Nunzius der Vorrang gelassen. In Deutschland sind gegenwärtig auch die Mitglieder des Bundesrats (s. d.) zum diplomatischen Korps der Reichshauptstadt zu rechnen.

Diplopīe (griech.), s. Doppeltsehen.

Diplosomīe (griech.), Zwillingsmißgeburt, wobei zwei vollständig entwickelte Individuen an einer oder mehreren Stellen miteinander verwachsen sind.

Diplostemon (griech.), mit doppeltem Staubblattkreis, Bezeichnung einer Blüte mit zwei Staubblattkreisen in regelmäßiger Alternation, wie bei den Sapotaceen. Im Gegensatz zu Obdiplostemon (s. d.).

Dipnoer, s. Fische.

Dipodīe (griech., „Doppelfuß“), in der Metrik die Verbindung zweier Versfüße zu einem Versglied. So gibt es eine iambische D. (◡—◡—), eine trochäische (—◡—◡), eine anapästische D. (◡̅◡—◡̅◡—) etc.

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 4. Bibliographisches Institut, Leipzig 1886, Seite 1008. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b4_s1008.jpg&oldid=- (Version vom 12.6.2021)