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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 5

(Olmütz 1862); Burckhardt, Säen und Pflanzen (6. Aufl., Hannov. 1880); Geyer, Die Erziehung der E. etc. (Berl. 1870); v. Manteuffel, Die E., deren Anzucht, Pflege und Abnutzung (2. Aufl., Leipz. 1874); Reuter, Die Kultur der E. und Weide (3. Aufl., Berl. 1875); v. Schütz, Die Pflege der E. (das. 1870); Fribolin, Der Eichenschälwaldbetrieb (Stuttg. 1876); Mannhardt, Der Baumkultus der Germanen (Berl. 1874).

Eiche Karls II., Sternbild am südlichen Himmel, beim Schiff Argo, von Halley 1677 seinem König zu Ehren benannt.

Eichel, die Frucht der Eiche, s. Eicheln; Teil des männlichen Gliedes, s. Rute; auch ein Blatt der deutschen Spielkarten (s. d.).

Eichelentzündung (Eicheltripper, griech. Balanitis), eiterige Absonderung unter der entzündeten Vorhaut um den Hals der geschwollenen Eichel des männliches Gliedes herum, entsteht nie als selbständiges Übel, sondern ist entweder die Folge zu reichlicher Talgbildung (Seborrhoe) an der männlichen Vorhaut oder Begleiterscheinung des Harnröhrentrippers. Im ersten Fall genügen Waschungen mit lauwarmem Wasser zur Beseitigung der E., im andern Fall schwindet sie mit der Heilung des Trippers (s. d.) von selbst. Die E. kommt sowohl bei Kindern als bei Erwachsenen vor, bei erstern infolge von Unreinlichkeit und Sekretanhäufung unter der Vorhaut. Um eine bei diesem Übel leicht eintretende entzündliche Phimose zu verhindern, läßt man Umschläge mit schwachen Kupfervitriollösungen machen, welche die Entzündung schnell beseitigen.

Eicheln, die Früchte der Eichen, bestehen aus dem dünnen, schalenartigen, zerbrechlichen Fruchtgehäuse, einer zarten, braunen Samenhaut und den aus zwei großen, gewölbten, fleischigen Keimblättern gebildeten Samen, welche unter ihrer Spitze das kleine, aufwärts gerichtete Würzelchen samt dem Knöspchen bergen. Die E. unsrer beiden Eichen (Quercus sessiliflora und Q. pedunculata) schmecken sehr schwach süßlich, dann bald mehr, bald weniger stark bitterlich adstringierend, während die E. mancher südlicher Arten wohlschmeckend sind. Unsre E. enthalten 7–8 Proz. Gerbsäure, 35–38 Proz. Stärke, 7–8 Proz. unkristallisierbaren Zucker, 3–4 Proz. fettes Öl, 2–5 Proz. Harz, ferner Gummi, Eiweißstoffe, Spuren von ätherischem Öl und Zitronensäure. Die Asche ist reich an Kali und Phosphaten. Ein eigentümlicher Bestandteil ist der Eichelzucker, Quercit C6H12O5. Die E. sind ein Lieblingsfutter der Schweine, die man daher in Eichenwälder zu treiben pflegt. Zur Stallmast der Schweine verwendet man sie gedörrt oder gemahlen, auch gemalzt, indem man sie benetzt keimen läßt, um ihre Nährkraft und Zuträglichkeit zu erhöhen. Eichelmast gibt schmackhaftes Fleisch und festen Speck. Mastochsen gibt man E. zerstoßen unter den Häcksel gemischt. Den Schafen sind sie nicht zuträglich, wohl aber dem Federvieh, mit Ausnahme der Gänse. Durch Auslaugen oder Dämpfen entbitterte, getrocknete und gemahlene E. geben ein schwerverdauliches Brot. Geschälte und geröstete E. dienen als Kaffeesurrogat, namentlich für skrofulöse Kinder. Die Wirkung dieses Getränks ist von der des Kaffees ganz verschieden, da den E. das Kaffein sowohl als das dem gerösteten Kaffee eigentümliche brenzlige Öl fehlt. Und darin beruht vielleicht der einzige Wert desselben. E. sollen auch einen sehr reinen, dem Kornbranntwein ähnlichen Spiritus geben.

Eichelpilz, Eichelschwamm, s. Phallus.

Eicheltripper, s. Eichelentzündung.

Eichelzucker, s. Eicheln.

Eichen (lat. Ovulum), in der Botanik s. v. w. Samenknospe (s. d.).

Eichen (Aichen, Verifizieren), das amtliche Abgleichen und Berichtigen der für den Verkehr und den Gebrauch bestimmten Maße und Gewichte; Eichungsamt, Eichungsstelle, die hierzu eingesetzte Behörde; Eichmeister, Eichungsinspektor, Verifikateur, der hiermit beauftragte Beamte; Eichordnung, die Zusammenstellung der beim E. zu beobachtenden gesetzlichen Vorschriften; Eichgebühren, die für das E. an die Eichämter zu entrichtende Vergütung; Eichschein, die amtliche Bescheinigung über die erfolgte Eichung und die Entrichtung der Eichgebühren. Je nach der Beschaffenheit der zu eichenden Maße und Gewichte ist die dabei vorzunehmende Manipulation eine verschiedene. So werden auf hölzerne Gefäße die Eichzeichen oder Stempel eingebrannt, auf gläserne eingeschliffen, auf metallene eingeprägt, nachdem zuvor durch Vergleichung der zu eichenden Maße und Gewichte mit den Normalmaßen und -Gewichten die Übereinstimmung der erstern mit den letztern konstatiert worden ist. Freilich ist eine absolute Übereinstimmung kaum erreichbar; auch bei der sorgfältigsten Vergleichung mit den besten Apparaten kann es nicht ausbleiben, daß die geeichten Gegenstände von dem Normalgewicht oder -Maß um ein Minimum abweichen. Ebendeshalb ist in den Eichordnungen regelmäßig eine sogen. Fehlergrenze aufgestellt, welche das Maximum der zulässigen Abweichung von den Normalen genau bezeichnet. Nach der deutschen Reichsgesetzgebung werden in Ansehung der Normale folgende Unterscheidungen gemacht: 1) das Urmaß und Urgewicht, 2) die Hauptnormale, 3) die Eichungsnormale. In letzterer Beziehung wird noch zwischen Gebrauchsnormalen und Kontrollnormalen unterschieden. Nach der zum Reichsgesetz erhobenen Maß- und Gewichtsordnung vom 17. Aug. 1868 gilt als Urmaß derjenige Platinstab, welcher im Besitz der königlich preußischen Regierung befindlich und im J. 1863 mit dem im damaligen kaiserlichen Archiv zu Paris aufbewahrten Mètre des archives verglichen worden ist. Ebenso gilt als Urgewicht ein im Besitz der königlich preußischen Regierung befindliches Platinkilogramm, welches im J. 1860 mit dem Kilogramme prototype zu Paris verglichen wurde. Von diesem Urmaß und Urgewicht werden nun von der Normaleichungskommission zu Berlin den Aufsichtsbehörden der Eichungsstellen beglaubigte Kopien geliefert. Auf Grund derselben stellen dann diese Aufsichtsbehörden die sogen. Hauptnormale her, nach welchen die Kontrollnormale der einzelnen Eichungsstellen richtig erhalten werden. Diese letztern führen nämlich einmal Gebrauchsnormale, nach welchen die Richtigkeit der zu eichenden Verkehrsgegenstände bei den Eichungsarbeiten beurteilt wird, und Kontrollnormale, welche zur Berichtigung der Gebrauchsnormale an der Eichungsstelle dienen.

Die Oberleitung des Eichungswesens steht einer besondern Reichsbehörde, der Normaleichungskommission in Berlin, zu. Diese Behörde, deren Zuständigkeit sich auf das ganze Reichsgebiet, mit Ausnahme von Bayern, erstreckt, hat alle die technische Seite des Eichungswesens betreffenden Gegenstände zu regeln, die bezüglichen allgemeinen Vorschriften zu erlassen, die Taxen für die von den Eichungsstellen zu erhebenden Gebühren festzustellen und darüber zu wachen, daß das Eichungswesen nach übereinstimmenden Regeln, wie solche in der Eichordnung gegeben, und dem Interesse

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 5. Bibliographisches Institut, Leipzig 1886, Seite 357. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b5_s0357.jpg&oldid=- (Version vom 25.5.2021)