Seite:Meyers b6 s0098.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 6

auf den fernern Gebrauch der Waffen zur Entscheidung ihrer Streitigkeiten und zur Errichtung eines ewigen Landfriedens für ganz Deutschland vermochte, durch welchen jede F., auch die bisher erlaubte, beseitigt und der fernere Gebrauch des Fehde- und Faustrechts für Landfriedensbruch erklärt wurde. Unter den letzten Fehden nach Errichtung des ewigen Landfriedens sind die berüchtigtsten die des Herzogs Ulrich von Württemberg mit der Stadt Reutlingen wegen Ermordung eines Fußknechts, infolge deren Ulrich in die Acht erklärt und auf längere Zeit aus seinem Land vertrieben wurde, sowie die F. Franz von Sickingens mit dem Erzbischof von Trier, welche die Ächtung Sickingens und die Belagerung seines Schlosses Landstuhl zur Folge hatte. Als letzter Bruch des Landfriedens endlich sind die sogen. Grumbachschen Händel (s. Grumbach) bemerkenswert. Vgl. Dahn, Fehdegang und Rechtsgang der Germanen (Berl. 1877).

Fehdebrief (Absagebrief), Schreiben, worin man jemand den Frieden auf- und die Fehde (s. d.) ankündigte. Solche Fehdebriefe waren meist ganz kurz, z. B.: „Wisse, daß ich (N. N.) dein (N. N.s) Feind sein will“; zuweilen enthielten sie aber auch die Ursache der Befehdung, oder es wurde auch, wenn der Absagende nur als Bundesgenosse eines andern auftrat, der Hauptgegner genannt.

Fehdehandschuh, der Handschuh, welchen man nach Rittersitte demjenigen hinzuwerfen pflegte, den man zum Zweikampf oder zur Fehde herausfordern wollte. Das Aufnehmen des Fehdehandschuhs war das Zeichen der Annahme der Herausforderung.

Fehe (Fähe), das Dachsweibchen.

Fehlergrenze, im Eichungswesen die gesetzlich zulässige Abweichung der Maße und Gewichte von den Eichungsnormalen, welche von den Eichungsstellen bei der Eichung innezuhalten ist (s. Eichen).

Fehlgeburt im weitern Sinn (fausse couche) findet statt, wenn die Frucht vor erlangter Reife, beim Menschen vor der 38. Schwangerschaftswoche, geboren wird. Man unterscheidet im allgemeinen dreierlei Arten: 1) den Mißfall (abortus), wenn die Frucht schon vor der 16. Woche der Schwangerschaft geboren wird, wobei die Frucht nicht selten mit unzerrissenen Häuten abgeht; 2) die unzeitige Geburt (partus immaturus), zwischen der 17. und 28. Schwangerschaftswoche, wobei gewöhnlich die Eihäute erst zerreißen, ehe die Frucht abgeht; 3) die Frühgeburt (partus praematurus), zwischen der 29. und 37. Schwangerschaftswoche, wobei das Kind, wenigstens aus dem siebenten und den spätern Monaten, lebensfähig ist und nicht selten erhalten wird. In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erfolgen die Fehlgeburten am häufigsten. Später werden sie seltener, sind aber dann um die 28. Schwangerschaftswoche wieder häufiger. Die Ursachen der F. sind sehr mannigfaltig. Teils sind sie in dem mütterlichen Organismus, teils und zwar häufiger, als man ehedem glaubte, in der Frucht selbst begründet. Alle schweren Krankheiten der Mutter, zumal wenn sie mit heftigen fieberhaften Zuständen verbunden sind, wie Typhus, Scharlach, Lungenentzündung, Ruhr, Cholera etc., wie auch schleichende Krankheitsprozesse, z. B. Syphilis, rufen leicht Abortus hervor; ebenso geben krankhafte Zustände der Gebärmutter selbst, wie chronische Entzündungen derselben, Krebs, Polypen etc., Veranlassung zu demselben. Auch Lageveränderungen und andre fehlerhafte Bildungen der Gebärmutter veranlassen nicht selten Abortus. Mechanische Einwirkungen, wie Fall, Stoß, Schlag auf den Leib der Schwangern, heftiges Erbrechen, Husten, ferner übermäßige Körperbewegungen beim Tanzen, psychische Alterationen leiten gewöhnlich die F. ein. In den frühern Monaten geschieht die F. oft ganz ohne Vorboten. Es entsteht plötzlich ein starker Blutabgang, der einige Tage andauert und nur mit der Ausstoßung des Eies und der dazu gehörigen Gebilde endigt. In spätern Monaten bezeichnet das Absterben der Frucht zuweilen ein plötzlich eintretender Frostanfall, Aufhören der Kindesbewegungen, eine Senkung des Leibes mit dem Gefühl der Schwere und Kälte in demselben, allgemeines Übelbefinden, Appetitmangel, Schlaffheit der Brüste, übelriechender Ausfluß aus den Geburtsteilen; dann treten Wehen ein, und die Geburt nimmt ihren Anfang. Der Blutfluß ist hier, wie in den frühern Monaten, immer ein sehr wichtiges Moment. Die Vorhersage ist verschieden je nach dem Allgemeinbefinden überhaupt, nach der Stärke der Blutung, nach der Zeit des Eintritts der F., nach ihren Ursachen und andern zufälligen äußern Umständen. Für die Mutter sind die übeln Folgen einer F. in den ersten zwei Monaten in der Regel geringer als später, wo überhaupt die Blutungen viel heftiger sind und daher viel leichter ein hoher Grad von Schwäche entsteht. Die Behandlung betrifft: 1) das diätetische Verhalten, welches bei solchen Frauen, die an habitueller Anlage zur F. leiden, von besonderer Bedeutung ist, 2) das Verfahren bei drohender F. und 3) die Behandlung der bereits eingeleiteten F. Was das diätetische Verhalten der Frauen anbetrifft, so ist zwar mäßige Körperbewegung zu empfehlen, aber angestrengte Arbeit und übertriebene Bewegung (Tanzen) sowie jede Erschütterung des Körpers, das Fahren auf holperigen Wegen und in schlecht federnden Wagen, zu vermeiden. Nicht minder wichtig ist die Sorge für die Gemütsruhe der Frauen und Vermeidung heftiger Affekte. Sobald sich eine Störung des Allgemeinbefindens einstellt, muß dieses sogleich entsprechend verbessert werden. Tritt der Zeitpunkt ein, wo früher schon F. erfolgte, so muß die Schwangere längere Zeit eine horizontale Lage einnehmen. Der drohende Abortus verlangt ebenfalls vor allen Dingen eine ruhige, horizontale Lage, mag derselbe von einer Ursache herrühren, von welcher er wolle. Bei jeder F. soll der Arzt gerufen werden, welcher dieselbe nach den Regeln der Kunst zu leiten hat. Hauptsache bleibt immer die Stillung der Blutung, welche mit jeder F. verbunden und oft eine ganz exzessive, das Leben bedrohende ist. Hier ist horizontale Lagerung, kalte Umschläge auf den Unterleib, vorsichtige Einspritzungen von eiskaltem oder heißem (40° R.) Wasser in die Scheide oder, wenn dies nicht hilft, in den Uterus sehr wirksam. Nach Vollendung der F. hat die Frau mindestens acht Tage das Bett zu hüten und sich überhaupt so zu verhalten, als ob sie regelmäßig geboren hätte. Vgl. Frühgeburt.

Fehling, Hermann, Chemiker, geb. 9. Juni 1811 zu Lübeck, arbeitete in der Offizin und dem Laboratorium des Apothekers Kindt und faßte hier solche Neigung zur Chemie, daß er sich dieser Wissenschaft ganz zu widmen beschloß. Er begab sich noch für einige Jahre zu dem Bruder des genannten Kindt, der Apotheker in Bremen und nicht nur in der Chemie, sondern auch in andern Naturwissenschaften, besonders in der Mikroskopie, sehr bewandert war, und beteiligte sich hier an manchen wichtigen Untersuchungen. 1835–37 studierte F. in Heidelberg, arbeitete dann zu Gießen in Liebigs Laboratorium, wurde auch dessen Assistent und begab sich später nach Paris, wo er bei Dumas, dann im Laboratorium der Münze arbeitete.

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 6. Bibliographisches Institut, Leipzig 1887, Seite 98. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b6_s0098.jpg&oldid=- (Version vom 4.4.2022)