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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 6

Überblick über die Einführung der Mikroskopie in das Studium der Mineralogie, Petrographie und Paläontologie“ (Freiburg 1868). Anfang der 70er Jahre gründete er mit Ecker das prähistorisch-ethnographische Museum und untersuchte namentlich Steinbeile, Steinamulette und Steinidole aller Völker. Hierauf beziehen sich die Arbeiten: „Nephrit und Jadeit nach ihren mineralogischen Eigenschaften sowie nach ihrer urgeschichtlichen Bedeutung“ (2. Aufl., Stuttg. 1880); „Die Mineralogie als Hilfswissenschaft für Archäologie“ (Braunschweig 1877); „Kritische mikroskopisch-mineralogische Studien“ (Freiburg 1869–73).

10) Kuno, Geschichtschreiber der neuern Philosophie, geb. 23. Juli 1824 zu Sandewalde in Schlesien, studierte seit 1844 in Leipzig und Halle Philosophie, Philologie und Theologie und habilitierte sich, nachdem er 1847 den Doktorgrad erworben und eine ästhetische Schrift (im Platonischen Geiste): „Diotima, die Idee des Schönen“ (Pforzh. 1849), veröffentlicht hatte, als Privatdozent der Philosophie zu Heidelberg. Der mit glücklichem Erfolg begonnenen akademischen Wirksamkeit machte nach dem Erscheinen der ersten Hälfte des ersten Bandes seiner „Geschichte der neuern Philosophie“ (Mannh. 1854) ein Befehl des badischen Ministeriums, welcher ihn der Verbreitung antikirchlicher Lehren beschuldigte, zwar vorläufig ein Ende (was ihn zu den Schriften veranlaßte: „Das Interdikt meiner Vorlesungen“, Mannh. 1854, und „Apologie meiner Lehre“, das. 1854), erweckte aber zugleich für den gemaßregelten Dozenten und dessen Werk eine solche Teilnahme, daß nicht nur dieses eine sehr günstige Aufnahme fand, sondern F. schon 1855 einen Ruf als Honorarprofessor nach Jena erhielt, dem er Folge leistete. Sein glänzendes Lehr- und Redetalent, das an Reinholds und Fichtes Zeit mahnte, hob ihn rasch von Stufe zu Stufe; er erlebte die Genugthuung, nach Zellers Abgang und auf dessen Empfehlung 1872 nach Heidelberg zurückberufen zu werden, wo er noch gegenwärtig wirkt. Von seinem nach Erdmanns Urteil durch die Gabe, „mittels Entdeckung des springenden Punktes in einer Lehre sich völlig mit derselben identifizieren zu können“, ausgezeichneten Hauptwerk: „Geschichte der neuern Philosophie“, in welchem sich das Bestreben zeigt, diese als Kulturgeschichte aufzufassen, sind bisher sechs Bände (Mannh. u. Münch. 1852–77), zum Teil in wiederholten Auflagen, erschienen. Seine Auffassung Kants verwickelte ihn in einen von beiden Seiten mit Lebhaftigkeit geführten unbeendeten Streit mit Trendelenburg, über welchen dessen Schrift „K. F. und sein Kant“ (Leipz. 1869) sowie Fischers Gegenschrift „Anti-Trendelenburg“ (Jena 1870) und Grapengießers „Kants Lehre von Raum und Zeit“ (das. 1870) zu vergleichen sind. In den Monographien: „Schillers Selbstbekenntnisse“ (Frankf. 1858) und „Schiller als Philosoph“ (das. 1859) suchte er dessen geistige Persönlichkeit vom philosophischen Gesichtspunkt aus zu erklären; in den „Akademischen Reden“ (Stuttg. 1862) behandelte er „J. G. Fichte“ (zum Jubiläum) und „Die beiden Kantschen Schulen in Jena“. Sein systematisches Hauptwerk ist die Schrift „Logik und Metaphysik“ (Stuttg. 1852), deren Inhalt und Methode der Hegelschen Schule angehört, von welcher er sich in der zweiten, völlig umgearbeiteten Auflage, die unter dem Titel: „System der Logik und Metaphysik oder Wissenschaftslehre“ (1852; 2. Aufl., Heidelb. 1865) erschien, zwar nicht „in der Aufgabe, aber in der Ausführung“ entfernt, indem er dafür Elementen der Aristotelischen Logik u. der kritischen Philosophie auf „seinen eignen Weg“ Einfluß gewährt zu haben erklärt. Er schrieb noch: „Francis Bacon und seine Nachfolger“ (Leipz. 1856, 2. Aufl. 1876); „Kants Leben und die Grundlagen seiner Lehre. Drei Vorträge“ (Mannh. 1860); „Lessings Nathan der Weise“ (Stuttg. 1864; 3. Aufl. in „Lessing als Reformator der deutschen Litteratur“, 1881, 2 Bde.); „Baruch Spinozas Leben und Charakter“ (das. 1865); „Über die Entstehung und die Entwickelungsformen des Witzes“ (Heidelb. 1871); „Goethes Faust“ (Stuttg. 1878); „Kritik der Kantschen Philosophie“ (Münch. 1883).

Fischer von Erlach (eigentlich Fischers von Erlach), Johann Bernhard, Architekt, geb. 1650 zu Graz (nach andern zu Wien), bildete sich in Rom und schloß sich hier der Richtung Berninis an. Mit Ehren überhäuft starb er als Hofbaudirektor in Wien 5. April 1723. In Wien schuf er folgende Bauwerke, welche im Gesamteindruck von großer monumentaler Wirkung sind: die Kirche des heil. Karl Borromeo, die Peterskirche, den Palast des Prinzen Eugen, die Südseite der innern kaiserlichen Burg, den kaiserlichen Marstall etc. Zu dem Lustschloß Schönbrunn entwarf er die ersten Pläne 1696. Er gab im Druck heraus: „Entwurf einer historischen Architektur in Abbildung unterschiedener berühmter Gebäude des Altertums und fremder Völker“ (Wien 1721). – Sein Sohn und Schüler Joseph Emanuel, geb. 1680, soll den Gebrauch der Dampfmaschinen (damals Feuermaschinen genannt) zuerst in Österreich eingeführt haben und zwar zum Betrieb der Wasserkünste im fürstlich Schwarzenbergschen Park. Er starb nach 1740. F. folgte der Richtung seines Vaters, dessen unvollendet gebliebene Arbeiten und Pläne er zum großen Teil ausführte, steht demselben aber an Großartigkeit der Ideen nach. Er gab heraus: „Anfang einiger Vorstellungen der vornehmsten Gebäude sowohl innerhalb der Stadt als in denen Vorstädten von Wien etc.“ (Wien 1719).

Fischerei, das Fangen von Fischen, zerfällt in zwei Arten, die wilde (natürliche), welche sich über alle von der Natur gebildeten Wasserläufe und Wasseransammlungen erstreckt und in Hochsee-, Küsten- und Binnenfischerei eingeteilt wird, und die zahme (künstliche), die in künstlich angelegten Wasserbehältern (Teichen oder Kanälen), welche am Ein- und Ausfluß verschließbar sind und nach Belieben mit Wasser gefüllt oder wieder entleert werden können, betrieben wird. Die F. in öffentlichen Flüssen ist beinahe in ganz Deutschland und ebenso in vielen andern Staaten ein Regal geworden, und dies hat sich ganz ähnlich entwickelt wie das Jagdregal, indem die öffentlichen Flüsse von dem Landesherrn für „Bannwässer“ erklärt wurden, gleichwie die Wälder für „Bannforsten“. Durch Erteilung von Privilegien kann dieses Regal auf Private übertragen werden. Wo Regalität die Regel ist, wird doch oft das Recht, mit der Angel zu fischen, als frei anerkannt. In Gemeindewässern steht die F. den Mitgliedern der Gemeinde zu, sofern die letztere über die Benutzung dieses Rechts keine andre Bestimmung trifft. Eine F., deren Ausübung mehreren Personen zusteht, nennt man Koppelfischerei. In Privatgewässern ist die F. ein Recht des Eigentümers am Flußbett. Dahin gehören die Flüsse, soweit sie nicht schiffbar sind, Bäche, stagnierende Wasser und Lachen. Jeder Grundbesitzer kann hier, soweit sein Boden reicht, das Wasser befischen. Befinden sich beide Ufer nicht in demselben Besitz, so übt jeder der Grenznachbarn die F. bis zur Mitte des Wasserlaufs aus. Insofern die F. demzufolge als eine Pertinenz des Grundeigentums

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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 6. Bibliographisches Institut, Leipzig 1887, Seite 301. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b6_s0301.jpg&oldid=- (Version vom 17.9.2022)