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verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 8

Handauflegung, s. Auflegung der Hände.

Handaufzüge, s. Gichtaufzug.

Handdienste, im Gegensatz zu den Spanndiensten, welch letztere mit Wagen und Zugvieh ausgeführt werden, diejenigen Fronen (s. d.), welche mit der Hand und zu Fuß geleistet werden. Der Pflichtige oder sein Vertreter hat das nötige Werkzeug, z. B. zum Wegbau u. dgl., mitzubringen.

Handdruck, die ursprüngliche Art, mit hölzernen oder metallenen Formen Papier, Zeug, Leder etc. durch eine Handpresse zu bedrucken, bevor mechanisch thätige Druckpressen und Maschinen in Anwendung kamen.

Handeckfall, s. Aare.

Handel (lat. Commercium, franz. Commerce, engl. Commerce, Trade), im weitern Sinn jeder zur Erzielung eines Gewinnes vorgenommene Austausch von Gütern. H. im engern Sinn, wie er der Auffassung des Handelsrechts entspricht, ist der auf Arbeitsteilung u. eigner Berufsbildung beruhende regelmäßige Tausch oder der gewerbsmäßige Ein- und Verkauf von Gütern, welche als Gegenstände des Handels allgemein Waren genannt werden. In einem engern Sinn versteht man im H. unter Waren auch nur die beweglichen Sachgüter und unterscheidet demgemäß Warenhandel, Immobilienhandel (H. mit Grundstücken, Häusern), Effektenhandel (H. mit Wertpapieren), Geldhandel (H. mit fremden Münzsorten, Geldwechsel). Als Produktenhandel bezeichnet man den H. mit Erzeugnissen der europäischen Landwirtschaft im Gegensatz zum H. mit Kolonialwaren. Können auf niederer Stufe der Volkswirtschaft diejenigen, welche Güter begehren und anbieten, einander unmittelbar gegenübertreten, so bildet sich mit weiterer Entwickelung des Verkehrs ein eigner Stand, der des Kaufmanns, aus, welcher geschäftsmäßig Waren kauft, um sie wieder zu verkaufen. (Vgl. Kaufmann.)

Aufgabe des Handels ist es, die Waren örtlich und zeitlich zu verteilen und auf diese Weise Überfluß und Mangel zu begleichen. Er sucht die Ware da auf, von wo sie billig zu beziehen, wo sie also in relativem Überfluß vorhanden ist, und verbringt sie dahin, wo sie höher bezahlt wird, wo demnach einem dringendern Begehr ein verhältnismäßig kleiner Vorrat gegenübersteht. Folge hiervon ist größere örtliche Ausgleichung der Preise. Hand in Hand hiermit geht die zeitliche Verteilung der Waren (An- und Verkauf zu verschiedenen Zeiten, z. B. von Kohlen, landwirtschaftlichen Erzeugnissen etc.) und die zeitliche Preisausgleichung (z. B. bei verschiedenem Ernteausfall). Als Hilfsmittel dienen dem H. hierbei die Lagerbestände und Vorräte der Lagerhäuser, Warenhäuser, Docks, Entrepots, Speicher, Magazine etc. Als Bedarfshandel genügt der H. vorhandenen Bedürfnissen, als Spekulationshandel faßt er die wahrscheinliche zukünftige Gestaltung des Marktes ins Auge (z. B. nach Maßgabe der Berichte über den wahrscheinlichen Ernteausfall etc.), oder er sucht auch durch Schaustellung, Reklame etc. neue Bedürfnisse zu wecken.

Bei einigermaßen entwickelter Kultur ist die internationale Arbeitsteilung unvermeidlich. Infolgedessen scheidet sich der auswärtige H. oder Außenhandel vom innern oder Binnenhandel (letzterer auch bisweilen als Landhandel im Gegensatz zum Seehandel, d. h. dem über See, insbesondere nach entlegenen Ländern, betriebenen H.). Der auswärtige H. zerfällt zunächst in den Einfuhr- und den Ausfuhrhandel. Häufig sind die eingeführten Waren nicht dazu bestimmt, im Land konsumiert, sondern wieder ausgeführt zu werden; geschieht dies lediglich unter Benutzung der Verkehrsanstalten eines Landes, so spricht man vom Durchfuhr- (Transito-) H., werden dagegen an den eingeführten Waren technische oder wirtschaftliche Veränderungen und solche spekulative Operationen vorgenommen, welche die Absatzfähigkeit und Wiederausfuhr vorbereiten (Lagern, Sortieren, Teilen, Mischen, Emballieren etc.), so wird dieser Handelsbetrieb Zwischenhandel (früher Ökonomiehandel) genannt (vorzüglichstes Beispiel: England, die Hansestädte und Holland in der Vermittelung des überseeischen Handels mit den europäischen Kontinentalstaaten). Über die hieran sich knüpfenden weitern Unterscheidungen der amtlichen Handelsausweise vgl. Handelsstatistik. Aktivhandel treiben diejenigen Völker, welche durch eigne Handelsthätigkeit, z. B. mit eigner Reederei, ihren Bedarf an fremden Waren decken und ihre eignen Erzeugnisse verkaufen, Passivhandel diejenigen, welche ihren Aus- und Einfuhrhandel nicht selbst besorgen (insbesondere Länder halber Kultur, wie China, Japan). Auch spricht man von Aktivhandel bei günstiger, von Passivhandel bei ungünstiger Handelsbilanz (s. d.). Nach dem Umfang unterscheidet man Groß- (Engros-, Grosso-) und Kleinhandel oder Detailhandel, ohne daß sich eine scharfe Grenze zwischen beiden ziehen ließe; gewöhnlich verkauft der Großhändler an Kaufleute, der Kleinhändler an die unmittelbaren Konsumenten (dagegen direkter Verkauf bedeutender Geschäfte, wie großer Pariser und Berliner Läden, an Konsumenten und umgekehrt der Absatz kleiner Aufkäufer an große Handlungshäuser). Echter Kleinhandel ist der Trödelhandel (H. mit gebrauchten Sachen), der Hökerhandel (H. insbesondere mit Lebensmitteln von offenem Stand aus), dann der Hausierhandel (s. d.). Letzterer ist eine besondere Form des Wanderhandels (s. d.), welcher den Gegensatz zum seßhaften H., d. h. dem von festen Sitzen aus betriebenen H., bildet. Nach der rechtlichen Stellung der handeltreibenden Personen unterscheiden wir den Eigen- oder Proprehandel, bei welchem die erstern das Eigentum der Waren für eigne Rechnung erwerben, von dem Kommissionshandel (s. d., vgl. auch Konsignation), bei welchem für fremde Rechnung Ein- oder Verkauf besorgt wird. Eine Unterart des Kommissionshandels ist der Speditionshandel, welcher für fremde Rechnungen Güterversendungen besorgt (vgl. Spedition). Über die Stellung des Staats zum H. s. Handelspolitik. Die nötige Litteratur über Handelskunde s. bei Handelswissenschaft.

Geschichte des Handels.

Die Geschichte des Welthandels hat eine weitreichende Bedeutung, weil sie zugleich die Geschichte der menschlichen Gesittung ist; seit Menschengedenken hat der H. den Anstoß zu großen politischen und sozialen Bewegungen gegeben, zu geographischen Entdeckungen geführt und die Kultivierung ganzer Erdstriche veranlaßt.

Der H. des Altertums war vorwiegend Landhandel, indem er sich zumeist auf die drei alten Kontinente beschränkte; das Mittelmeer mit seinen vielen Inseln, Buchten und Landzungen wurde fast nur zur Küstenfahrt benutzt. Der Ausgangspunkt der Handelsthätigkeit liegt ursprünglich in Ägypten und Indien. Von Ägypten wissen wir, daß es mit den Wanderstämmen Libyens, Arabiens und mit den Küstenländern Syriens im grauesten Altertum H. trieb. Als am Euphrat und Tigris das gewaltige babylonisch-assyrische Staatswesen entstand, knüpfte es bald mit Indien, mit der Arabischen Wüste, Kleinasien etc. Handelsbeziehungen

Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Band 8. Bibliographisches Institut, Leipzig 1887, Seite 69. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Meyers_b8_s0069.jpg&oldid=- (Version vom 7.7.2021)