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hätte. Er wurde daher von den meisten adelichen Familien seiner Gegend als Medicus consuliret: und bey seiner Herrschaft von Stein zum Altenstein war er bis ans Ende seines Lebens Ordinarius. Selbst graduirte Ärzte schämten sich nicht, neben ihm an das Krankenbett zu treten, und ihn als einen Collegen zu behandeln. Auch in der juristischen Praxi hatte er nicht gemeine Kenntnisse sich erworben; da er seiner Gemeinde zu Altenstein, in einem Proceß derselben gegen ihre Herrschaft, einer Waldung wegen, als Syndikus bedient war. Da er in dieser kritischen Lage immer den Charakter einer unbestechlichen Rechtschaffenheit behauptete: so erhielt er sich beständig in der Gnade seiner Herrschaft, und verschaffte zugleich seiner Gemeinde Vortheile, die sie ohne ihn nie würde erhalten haben. Von seiner Religion, die er nicht bloß oberflächlich kannte, blieb er bis zum letzten Hauch ein warmer Verehrer. Er starb an den Folgen einer Milzverhärtung; und hinterließ in dem zeitigen Orts-Baunachischen Physikus und Doctor der Medicin, Herrn Hofmann zu Rentweinsdorf, einen Sohn, der seines Vaters vollkommen würdig ist.


2.

Wenn je edle und entschlossene Unternehmungen zur Rettung eines Unglücklichen der öffentlichen Bekanntmachung würdig sind, so ist es gewiß folgende:

Die neunjährige Tochter des Anspachischen Schutzverwandten und Kühhirten Ackermann im

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 3. Raw, Nürnberg 1791, Seite 501. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_3,_4).pdf/3&oldid=- (Version vom 13.9.2022)