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13.

 Bey der topographischen Beschreibung von Hopfferstadt S. 681. IV Bandes bemerke ich, daß die ökonomische Lebensart der Hopfferstädter sich auf alle Dörfer des Ochsenfurter Gaues erstrecke. Die übrigen Dörfer hatten vor Hopfferstadt, ehe in dem Wirzburgischen die vielen Feyertage abgeschaffet waren, noch vieles voraus.

 Wenn S. 689. gesaget wird: auf den zehendfreyen Gütern liegt eine jährliche Gült, die an Stift, Klöster, Spitäler, Pfarreyen etc. abgereichet werden muß; so scheint es, als ob der Herr Einsender die Getraidgülten bloß auf die zehendfreyen Güter einschränken wollte. Es haften aber die Gülten sowohl auf zehendbaren, als zehendfreyen Äckern. Man muß sich jedoch nicht vorstellen, als ob alle Äcker gültbar wären. Es sind im Gegentheil viele Äcker, sowohl zehndbare, als zehndfreye, von der Gült frey.

 Daß man keine Obstbäume auf dem Felde siehet, kommt daher, weil sie größern Schaben als Nutzen bringen. Ein einziger Baum kann dem Acker um etliche Garben Getraid schon an und für sich schaden. Zufälliger Weise wird der Schaden vermehret, indem das Getraid um des Obstes willen zertreten und verderbet wird. Wozu wäre demnach ein Dorfgesetz nöthig, das dem Bauern das Pflanzen der Bäume auf seinem eigenen Gute untersagte, da der Bauer von selbst unterläßt, was, seinem einträglichen Getraidbau nachtheilig ist? Ich erinnere mich noch gar wohl, vor 50 Jahren hie und da einzelne Bäume auf den Äckern des Ochsenfurter Gaues gesehen zu haben, die aber nach und nach abgegangen sind. Der Herr Einsender sagt ganz richtig, daß die Gaubauern wegen des Holzmangels die Stuben mit Erbsenstroh, ich setze hinzu, auch Wickenstroh heizen. Mich nimmt Wunder, daß er dabey derjenigen Holzersparniß nicht gedenket, welche

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Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 5. Raw, Nürnberg 1792, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_5,_1).pdf/15&oldid=- (Version vom 10.9.2022)