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sich endlich dahin: durch Bitten zu erzielen, was durch den Weg Rechtens wohl nicht zu erlangen stände. Man schickte im Namen des Convents eine unterthänigst-gehorsamste Bittschrift an den Herrn Hoch- und Teutschmeister, bekannte seine Fehler, verehrte in aller Demuth das gerechte Verfahren der hohen Landes-Regierung, bat, flehte, seufzte um Schutz, um Beystand und Gnade – und es erschien wenige Tage nachher ein fürstl. Rescript, worin aus fürstlicher Milde dem Kloster alle von 1740 bis daher acquirirten Güter und Waldungen zugesichert, auch Rechts-Gebühren und Steuern von jenem Zeitpunct bis hieher gnädigst erlassen werden. Nur sollten von nun an die jährlichen Abgaben, gleichwie von andern Gütern, auch entrichtet werden. Zum Grund dieser fürstlichen Milde ist nicht das Chorgehen der Mönche, nicht ihr anhaltendes Bettelgehen, nicht ihre zu jeder halben Stunde eingerichtete Ordnung des Meßlesens, nein, nichts von diesen und dergleichen angegeben, sondern dieß sind beynahe die eigentlichen Worte des gnädigsten Rescripts: „es geschah in Rücksicht der vielen Mühe und Dienste, die sie durch Erziehung und Unterricht der Jugend dem Staate treu und fleißig leisten.“

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 Dieser merkwürdige Beweggrund des gnädigsten Fürsten muß allerdings den wirklich angestellten Professoren eine recht dringende Aufforderung seyn, alles zu thun, was in ihren Kräften

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Diverse: Miscellaneen in: Journal von und für Franken, Band 6. Raw, Nürnberg 1793, Seite 632. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Miscellaneen_(Journal_von_und_f%C3%BCr_Franken,_Band_6,_5).pdf/10&oldid=- (Version vom 12.4.2021)