Seite:Mittheilungen Verwaltung Königl. Bibliothek Dresden 1866–1870.pdf/12

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An Schränken hatte die Bibliothek bis 1866 nur ganz hohe, zu deren oberen Theilen Leitern nöthig waren, und ganz niedrige von Tischhöhe. Seitdem wurden in den meisten Sälen eine Anzahl von Schränken in der Höhe von ungefähr 1,4 Metern angebracht, hoch genug, um eine ziemliche Anzahl von Büchern zu fassen, und doch niedrig genug, um das Licht nicht zu hemmen und den Anblick der Räume nicht zu entstellen. Diese Massregeln neben zahlreichen andern von geringerem Umfange haben den Raum in der Bibliothek so vermehrt, dass das in bedenklicher Weise eingerissene Doppeltstellen der Bücher bis auf wenige Ausnahmen ganz aufgehört hat.

Der für die Verwaltung und Vermehrung der Bibliothek bestimmte Fonds betrug bis 1869 nur 3000 Thaler jährlich, welche Summe sich in keiner Weise als ausreichend erwies und daher stets grössere Etatsüberschreitungen veranlasste. Von 1870 ab wurde aber in Folge eines Gutachtens des Oberbibliothekars von der Regierung eine Erhöhung dieser Summe auf 6000 Thaler beschlossen und von den Kammern in dankenswerther Weise einstimmig bewilligt; es hatte dies die Folge, dass zugleich eine gleiche Erhöhung auch für die Leipziger Universitätsbibliothek erfolgte. Von diesen 6000 Thalern müssen alle für die Bibliothek nöthigen Ausgaben, mit Ausnahme der Gehälter, Remunerationen und Gratificationen, der grösseren Bausachen und der Heizung bestritten werden, also namentlich der Ankauf und das Einbinden von Büchern, Druckkosten, Bureaubedürfnisse, Reinigung des Locals und der Bücher, sowie die Tischler-, Glaser- und Schlosserrechnungen, endlich einige vermischte Ausgaben. Für den Ankauf von Büchern können etwa 4500 Thaler, für das Einbinden etwa 800 Thaler verwandt werden.