Seite:Mittheilungen Verwaltung Königl. Bibliothek Dresden 1866–1870.pdf/29

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Werthloses verwandt. Ausserdem hatte die Einlieferung der Pflichtexemplare viele Unordnungen im Gefolge und die Beseitigung dieser Unordnungen gelang oft nicht, oft nur mit unverhältnissmässiger Mühe. Als daher durch das Gesetz vom 24. März 1870 die Einlieferung der Pflichtexemplare überhaupt aufgehoben wurde, konnte dies bei gleichzeitiger Erhöhung des Anschaffungsetats mindestens nicht als ein bedeutender Nachtheil für die Bibliothek gelten. Die Nummernanzahl des Zugangs sank freilich schon im Jahre 1870, wie die obigen Mittheilungen erweisen, bedeutend herab.

Die eingehenden Geschenke sind zwar von sehr ungleichem, oft von höchst unbedeutendem Werthe für die Bibliothek, doch war es unser Bestreben, ihre Zahl und damit überhaupt das für unsere Sammlung herrschende Wohlwollen möglichst zu erhöhen. Jedem Geschenkgeber wurde sofort nach Eingang seiner Gabe ein Dank abgestattet, zu welchem Zwecke 1866 ein besonderes gedrucktes Formular eingeführt wurde. Während das Jahr 1865 nur 69 Geschenkgeber aufwies, betrug die Zahl

im Jahre 1866 74
im Jahre 1867 81
im Jahre 1868 101
im Jahre 1869 84
im Jahre 1870 106

Ein Verzeichniss aller dieser Geber mit Hinzufügung der Jahre, in welchen wir ihnen Gaben verdankten, ist am Schlusse dieser Schrift angehängt. Die Gaben selbst alle zu verzeichnen würde eine besondere Schrift nöthig machen. Einige der Geber müssen aber hier noch besonders hervorgehoben werden. Vor allem ragt die Smithsonian Institution zu Washington hervor, die an eine grosse Anzahl Europäischer Bibliotheken jährlich nicht allein ihre eigenen kostbaren Sendungen macht,