Seite:NLM 1929 Seite 222.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Die Feldlänge der 8 Bauerngüter auf diesem v. Kamenzschen Anteile beträgt 2100–2150 Meter. Um diese Hufenlänge zu erreichen, sind wohl an der Nordgrenze Fluren von der wüsten Mark Beheimsdorf mit zur Berzdorfer Flur geschlagen worden[1] oder Beheimsdorf gehörte überhaupt vor der Kolonisation zur Berzdorfer Flur. Wie aus der geraden Grenzlinie hervorgeht, muß der Ort zu gleicher Zeit mit Berzdorf aufgeteilt worden sein.

Die Breitenmaße der Hufenstreifen betragen auf den Gütern Nr. 6, 8, 12, 13 und 18 (58)[2] im Durchschnitt 101 Meter (nach dem Rutenmaß der Meßleute 4 Seile), auf dem Kretscham 152 Meter (6 Seile). Noch genauer finden wir dies Ergebnis, das auf fränkisches Maß zurückführt, wenn wir diese 6 Bauerngüter zusammen auf der Flurkarte oder in Natur in der ganzen Breite abmessen, was dann über die Fläche von 6½ Hufen, vom Feldrain von Gut Nr. 3 bis zum Oberfiebig, eine Breite von 658 Metern oder nach dem Maß der Meßleute rund 26 Seile ergibt. Die Flächenausmaße auf diesen Gütern betragen im Durchschnitt 77–78 Scheffel, auf dem Kretscham 120 Scheffel. Da diese mit der Feldrute (15 Ellen) vermessen worden sind, war sicherlich der Wald hier zum größten Teil schon gerodet und pflugbares Slavenland vorhanden. Das Gut Nr. 3 beweist dagegen durch seine Flächengröße von 95½ Scheffel (welches Ausmaß sich mit der fränkischen Waldrute deckt), daß es mit dieser vermessen worden ist. Die Feldbreite ist 126 Meter (5 Seile).

Das an der Westgrenze des Dorfes an der Scheidebach[3] anliegende Gut Nr. 2 ist ebenfalls nur 12 Ruten (1 Hufe) groß. Es überrascht uns durch das außergewöhnliche Flächenausmaß in Höhe von 115 Scheffeln. Da eine mit der Waldrute vermessene Hufe im günstigsten Falle ein Flächenmaß von 96 Scheffel 113 Quadratruten (26 ha 57 a) erreichen konnte, geht es mit seiner Größe von 115 Scheffel weit über dieses Maß hinaus. Diese starke Abweichung kann nur dadurch eine Erklärung finden, daß man überhaupt damals das Land, was eine bessere landwirtschaftliche Nutzung nicht versprach, wie z. B. das nasse verzackte Ufergelände sowie die Berghänge an der Scheidebach, bei der Vermessung nicht mit in Anrechung brachte[4].

Daß schon Wenden auf diesen beiden Waldhufengütern Nr. 2 und 3


  1. S. Alfr. Meiche, Die Oberlausitzer Grenzurkunde vom Jahre 1241, N. L. M. Bd. 84 (1908) S. 171.
  2. Die Hufe Nr. 18 ist von dem Gut Nr. 58 bis auf einen Rest von 20 Morgen aufgekauft worden. Sie bestand bis 1586 aus 2 halben Hufen. Am 21. April d. J. verkaufte Michel Wänscher seine halbe Hufe an Merten Seligen (Gut Nr. 58). Über die andere (an dem Fiebig liegende) Hufe wurde 1828 der Konkurs eröffnet, wobei sie ebenfalls zu diesem Gute kam bis auf obigen Rest. Das Gut Nr. 58 war daher ursprünglich nur ein Hufengut von 12 Ruten Größe.
  3. 1449 am 14. Mai und 27. November entscheidet der Rat zu Görlitz wegen einer Erbforderung „zu Bertelsdurff“ in dem Gute genannt „die Scheidebach“, Görlitzer Entscheidebuch 1434 Bl. 101 a, s. R. Jecht, Codex IV S. 602, 7 ff.
  4. Auch waren diese beiden Güter (Nr. 2 und 3) von Getreidezins befeit. Diese an die Klosterherrschaft zu entrichtende Abgabe betrug sonst auf diesem Anteil von der Hufe Nr. 6, 7, 11 und 12 an „Bierkorn“ 12 Scheffel (3 Scheffel Weizen, 3 Scheffel Korn, 3 Scheffel Gerste und 3 Scheffel Hafer). Bei Gut Nr. 13 betrug diese Abgabe an Bierkorn nur 4 Scheffel und bei Nr. 18 8 Scheffel.
Empfohlene Zitierweise:
Ernst Krische: Die Siedlungsverhältnisse von Berzdorf auf dem Eigen. In: Neues Lausitzisches Magazin. Görlitz: Selbstverlag der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften, 1929, Seite 222. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:NLM_1929_Seite_222.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)