Seite:Nachricht von der Bürgerlesegesellschaft in Erlangen.pdf/12

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

die er an seinen Nachmann abgibt, von diesem quittiren läßt.

 Zu seiner Legitimation, wenn wegen einer vermißten Numer Nachfrage gehalten wird.

 13. Die Zeitungen dürfen nur zwey Stunden, die Bücher nur 8 Tage in den Händen jedes Mitgliedes bleiben.

 Obgleich bloß solche Zeitungen und Bücher eingeführt werden, deren Inhalt sich nicht sowohl durch den Reiz der Neuheit, als vielmehr wegen seiner Reichhaltigkeit an nützlichen Lehren etc. etc. die auch nach Jahr und Tagen noch mit Nutzen und Vergnügen gelesen werden können, empfiehlt; so ist doch dieses Gesetz der großen Anzahl von Mitlesern wegen, allerdings nöthig.

 14. Ist ein Mitleser verreist, so werden die circulirenden Numern gleich an dessen Nachmann unter der dem Umlaufszettel angebrachten Abwesenheitsanzeige, geschickt, und der Nachmann des Verreisten quittirt.

 Damit der Umlauf nicht gehemmt wird.

 15. Hat ein Mitleser eben beym Empfang eines Buches nicht Zeit, oder stehen ihm sonst Verhinderungen im Wege, das Buch in der vorgeschriebenen Zeit durchzulesen; so schickt er es, ohne es liegen zu lassen, gleich weiter und merkt sich, wenn er wünscht, dasselbe