Seite:Nachricht von der Bürgerlesegesellschaft in Erlangen.pdf/13

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doch einmahl zu lesen, die Numer an, nach welcher er das Buch nach gemachtem Umlauf immer für sich allein erhalten kann.

 Hauptsächlich um, nach der Anzahl der Mitglieder vom Tage der Ablieferung eines Buches an, die gewisse Zeit berechnen zu können, wenn solches wieder zurück kommen muß.

 16. Die Auswahl der Zeitungen und Bücher bleibt dem Director allein überlassen.

 a) Weil dieser stets ein Mann seyn muß, der Gelegenheit hat, mehrere gelehrte Zeitungen zu lesen, und durch die darin befindlichen Urtheile über ein und das nämliche Werk um so mehr im Stande ist, richtig und zweckmäßig zu wählen; da man ausserdem noch annehmen muß, daß derselbe über Plan und Absicht dieses Leseinstituts am meisten nachgedacht und sich damit vertraut gemacht hat.
 b) Weil es zu vieler Unordnung Anlaß geben und man wohl wegen Anschaffung dieser oder jener Piece in langer Zeit nicht einig werden könnte, wenn die Wahl der einzuführenden Stücke von der ganzen Gesellschaft abhinge, nach dem Sprichwort: So viel Köpfe, so viel Sinne.

 17. Wer von den Mitlesern zuerst einen Defect wahrnimmt, oder ein allzu stark beschmutztes, oder gar zerrissenes Stück erhält, muß dieß ohne alle Rücksicht dem Director sogleich pflichtmäßig anzeigen.