Seite:Nachricht von der Bürgerlesegesellschaft in Erlangen.pdf/14

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 Damit dieser den Vormann hierüber zu Rede setzen und von ihm eine verhältnismäßige Schadensersetzung fordern kann. Es müssen nämlich die fehlenden oder beschädigten Stücke neuerdings verschrieben und angeschafft werden, um einen vollständigen Jahrgang sammeln, denselben zu seiner Zeit binden lassen und ihn nebst den zurückkommenden Büchern zu einer zu errichtenden Bürgerlesebibliothek aufstellen zu können.

 18. Auf Erhaltung guter Ordnung hat jedes Mitglied zu sehen, vornämlich aber diejenigen, welche von der Gesellschaft zu Deputirten erwählt und aufgestellt sind.

 Ohne Ordnung kann keine Anstalt, so auch diese nicht, von Dauer seyn, welches doch wohl jeder wünscht.

 19. Der Deputirten werden zwey erwählt, einer aus der Neustadt, und der andere aus der Altstadt. Alle Jahre werden neue ernennt, die Wahl geschieht durch Einsammlung der Stimmen mittelst der Büchse, welche deshalb immer am 20 September zum Umlauf abgeschickt werden muß, um noch vor dem Stiftungstag der Gesellschaft, als dem 1 Oktober, ihren Lauf vollendet zu haben. Sie wird sodann an diesem Tage von den alten Deputirten in Beyseyn mehrerer hiezu erbetener Mitglieder an einem selbst zu bestimmenden