Seite:Nachricht von einem wichtigen neuen Werke eines Fränkischen Gelehrten.pdf/2

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blos großsprecherischen, vielmehr wohl überlegten und gebührenden Lob zeige ich in meinem Verlage eines der schäzbarsten Werke unter folgendem Titel an:

Praktischer Entwurf eines neu zu errichtenden Urbariums oder Lehenbuchs zum Gebrauch der Lehenherrschaften, Beamten, Amtsverwalter, Kameralisten, Feldnießer etc. verfertigt von P. Ioh. Baptista Roppelt, Benediktiner im Kloster Banz.

 Ob man gleich diejenigen, welche es wissen, wozu man in allen Amtsstuben Lehensbücher bedarf, nicht erst über ihren Werth zu unterrichten braucht; so möchte es doch Sach-gemäs seyn, unsern Herrn Verfasser aus seiner Vorrede hierüber zu hören.

 „Der unbeschreibliche Nuzen, sagt er, ia die höchste Nothwendigkeit eines wohleingerichteten Urbariums, ist so einleuchtend, daß es überflüßig wäre, einen weitläuffigen Beweiß hievon darzustellen. Durch solches werden die Gerechtsame des Lehenherrns gegen seine Unterthanen und gegenseitig der Lehenleute gegen die Herrschafft, eines jeden Eigenthum genau beschrieben, und dadurch gegen alle Unordnungen für künftige Zeiten sicher gesezt; daraus alle entstehende Streitigkeiten entschieden und einem jeden das ihm zustehende Recht oder Eigenthum zugesprochen; andere Vortheile zu geschweigen, die der Herrschafft so wohl als ihren Unterthanen daraus zufließen können.“ Wenn also Lehenbücher in den Verhältnissen der Herrschafften und Unterthanen gegen einander gleichsam zu den ersten Bedürfnissen gehören: Wenn ohne Sie kein Beamter sein Geschäfte regelmässig treiben kann: Und wenn gleichwohl unser Herr